Drucksache - 2021/FB2/222  

Betreff: Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam für die Jahre 2022 und 2023
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Wittchow, Sebastian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
06.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
07.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Haushaltsplan SSV 2022-2023  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam

für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

 

Auf Grund der §§ 64 Abs. 4 i.V.m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 16.12.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr                2022   2023

wird

  1. Im Ergebnishaushalt auf

a)      einen Gesamtbetrag der Erträge von                     4.017.100 EUR  2.591.100 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von         4.017.100 EUR 2.591.100 EUR

einen Saldo der Erträge und Aufwendungen von    0 EUR    0 EUR

 

b)      ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen von 0 EUR   0 EUR

eine Einstellung in Rücklagen von       0 EUR   0 EUR

eine Entnahme aus Rücklagen von    0 EUR   0 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

von         0 EUR   0 EUR

 

  1. Im Finanzhaushalt auf

a)      einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

von                 3.467.100 EUR  1.991.100 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen

von       3.467.100 EUR 1.991.100 EUR

einen Gesamtbetrag für die Auszahlungen für die

Tilgung von Krediten für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen von     0 EUR     0 EUR

sowie des sich daraus ergebenden jahresbezogenen

Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auf        1.500 EUR          1.0 EUR

 

b)     einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

von       7.846.900 EUR 7.650.100 EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

von       2.895.500 EUR 2.134.700 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

von        4.951.400 EUR 5.515.400 EUR

 

 festgesetzt.

 

                                                                                                                     2022                                 2023                                                                                            

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 EUR                          0 EUR.

 

 

 

§3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf 0 EUR                               0 EUR.

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf      0 EUR                               0 EUR.                                                                                 

 

 

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2018 betrug 1.163.444,17 EUR.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

  1. Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt

Voraussichtlich          0 EUR  0 EUR.

 

  1. Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum

31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich    -6.025.600 EUR  -6.025.600 EUR.

 

 

Hinweis:

 

 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom ……………….. angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

 

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Anklam, Markt 3, Zimmer 14 während der Sprechzeiten

 

Mo, Di, Do und Fr von  09.00 bis 12.00 Uhr

Di   von 13.30 bis 18.00 Uhr

Do   von 13.30 bis 16.00 Uhr

 

aus.

 

 

Auf die Regelung des §5 Absatz 5 KV M-V wird hingewiesen.

 

 

 

Hansestadt Anklam, den                                      

        Bürgermeister

 

 

     Siegel

 

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Sachdarstellung:

 

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung  M-V § 64 Abs. 2 und 4 ist für Städtebauliche Sondervermögen zur  Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung  zu erstellen.

 

Der Ergebnishaushalt für die Jahre 2022 und 2023 sowie im Finanzplanungszeitraum bis 2026 ist ausgeglichen und schließt mit einem Jahresergebnis von 0 EUR.

 

Einen Jahresfehlbetrag kann es im Städtebaulichen Sondervermögen nicht geben, da die Gemeinde laut Städtebauförderungsrichtlinie immer zu einem Defizitausgleich verpflichtet ist.

 

Ein positives Jahresergebnis würde in eine zweckgebundene Ergebnisrücklage eingestellt werden, um zukünftige Aufwendungen aus der Vergütung des Sanierungsträgers zahlen zu können.

 

Der Finanzhaushalt ist ebenfalls ausgeglichen.

 

Eine große Position stellen die Zuwendungen an Dritte dar. Im Jahr 2022 sind 2.896 TEUR, im Jahr 2023 2.135 TEUR geplant.

 

 

Die städtischen Eigenanteile sind im städtischen Haushalt eingestellt in Höhe von:

 

 

2022      2023      2024      2025      2026            

1.270 TEUR 1.363 TEUR 1.000 TEUR 1.000 TEUR 1.000 TEUR

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

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Anlagen:

 

Haushaltsplan des Städtebaulichen Sondervermögens für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Haushaltsplan SSV 2022-2023 (1818 KB)