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Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam
für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
Auf Grund der §§ 64 Abs. 4 i.V.m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 16.12.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 2023
wird
a) einen Gesamtbetrag der Erträge von 4.017.100 EUR 2.591.100 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 4.017.100 EUR 2.591.100 EUR
einen Saldo der Erträge und Aufwendungen von 0 EUR 0 EUR
b) ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 0 EUR
eine Einstellung in Rücklagen von 0 EUR 0 EUR
eine Entnahme aus Rücklagen von 0 EUR 0 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen
von 0 EUR 0 EUR
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen
von 3.467.100 EUR 1.991.100 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen
von 3.467.100 EUR 1.991.100 EUR
einen Gesamtbetrag für die Auszahlungen für die
Tilgung von Krediten für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen von 0 EUR 0 EUR
sowie des sich daraus ergebenden jahresbezogenen
Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auf 1.500 EUR 1.0 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
von 7.846.900 EUR 7.650.100 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
von 2.895.500 EUR 2.134.700 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
von 4.951.400 EUR 5.515.400 EUR
festgesetzt.
2022 2023
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2018 betrug 1.163.444,17 EUR.
Nachrichtliche Angaben:
Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt
Voraussichtlich 0 EUR 0 EUR.
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum
31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -6.025.600 EUR -6.025.600 EUR.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom ……………….. angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Anklam, Markt 3, Zimmer 14 während der Sprechzeiten
Mo, Di, Do und Fr von 09.00 bis 12.00 Uhr
Di von 13.30 bis 18.00 Uhr
Do von 13.30 bis 16.00 Uhr
aus.
Auf die Regelung des §5 Absatz 5 KV M-V wird hingewiesen.
Hansestadt Anklam, den
Bürgermeister
Siegel
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Sachdarstellung:
Auf der Grundlage der Kommunalverfassung M-V § 64 Abs. 2 und 4 ist für Städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.
Der Ergebnishaushalt für die Jahre 2022 und 2023 sowie im Finanzplanungszeitraum bis 2026 ist ausgeglichen und schließt mit einem Jahresergebnis von 0 EUR.
Einen Jahresfehlbetrag kann es im Städtebaulichen Sondervermögen nicht geben, da die Gemeinde laut Städtebauförderungsrichtlinie immer zu einem Defizitausgleich verpflichtet ist.
Ein positives Jahresergebnis würde in eine zweckgebundene Ergebnisrücklage eingestellt werden, um zukünftige Aufwendungen aus der Vergütung des Sanierungsträgers zahlen zu können.
Der Finanzhaushalt ist ebenfalls ausgeglichen.
Eine große Position stellen die Zuwendungen an Dritte dar. Im Jahr 2022 sind 2.896 TEUR, im Jahr 2023 2.135 TEUR geplant.
Die städtischen Eigenanteile sind im städtischen Haushalt eingestellt in Höhe von:
2022 2023 2024 2025 2026
1.270 TEUR 1.363 TEUR 1.000 TEUR 1.000 TEUR 1.000 TEUR
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsplan SSV 2022-2023 (1818 KB) |