Auszug - Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße" hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 07.12.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:30 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Gotisches Giebelhaus | |||||||
Ort: | Frauenstraße 12, 17389 Anklam | |||||||
2021/FB1/565 Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße" hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen |
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Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | 1. Michael Galander 2. Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Bearbeiter/-in: | Wussow, Heike | |||||
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Frau Thurow erläutert die Vorlage.
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung stellt fest, dass während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen sind.
2. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1, Nr. 1-28, der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt, mit Ausnahme der Nr. 24.2, die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
3. Die Stadtvertretung bestätigt den Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde, Nr. 24.2, unter der Voraussetzung der Erfüllung der fehlenden Auflagen.
4. Die Stadtvertretung stellt fest, dass im Zuge der Beteiligung der Nachbargemeinden keine Stellungnahmen innerhalb der vorgegebenen Frist eingegangen sind.
5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die in ihren Stellungnahmen abwägungsrelevante Anregungen vorgebracht haben, sind über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |