Drucksache - 2021/FB1/566  

Betreff: Bebauungsplan B1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"
hier: 1. Beschluss über die Annahme des Bebauungsplanes B1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"
2. Billigung der Begründung
3. Beschluss zur Bekanntgabe
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
07.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2021-11-26 B-Plan-17-11-2021_8  
2021-11-26 01- Satzungsfassung Begründung Zuckerfabrik  
2021-11-26 01 Umweltbericht B-Plan 1-2017 Anklam 2021 11 17  

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung beschließt den Bebauungsplan B1-2017 „Industrie- und                             Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ als Satzung.

 

2. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan B1-2017 Industrie- und                            Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ wird gebilligt.

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan B1-2017 „Industrie- und                             Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ entsprechend der                                          Hauptsatzung der Hansestadt Anklam bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der              Plan und die Begründung von jedermann eingesehen und über deren Inhalt                            Auskunft verlangt werden kann. 

 

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Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2021 die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen vorgenommen. Die Anregungen und Hinweise wurden in den Bebauungsplan B1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ eingearbeitet.

 

Mit dem Satzungsbeschluss soll das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan B1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ zum Abschluss gebracht werden.

 

Der Bebauungsplan bedarf nach Satzungsbeschluss der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.

   

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 Keine

 

 

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Anlagen:

 

      Bebauungsplan B1-2017 Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“

      Begründung zum Bebauungsplan B1-2017 Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“

      Umweltbericht zum Bebauungsplan B1-2017 Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-11-26 B-Plan-17-11-2021_8 (17002 KB)      
Anlage 2 2 2021-11-26 01- Satzungsfassung Begründung Zuckerfabrik (900 KB)      
Anlage 3 3 2021-11-26 01 Umweltbericht B-Plan 1-2017 Anklam 2021 11 17 (3248 KB)