|
|
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung beschließt den Bebauungsplan B1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ als Satzung.
2. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan B1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ wird gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan B1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan und die Begründung von jedermann eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 16.12.2021 die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen vorgenommen. Die Anregungen und Hinweise wurden in den Bebauungsplan B1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ eingearbeitet.
Mit dem Satzungsbeschluss soll das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan B1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ zum Abschluss gebracht werden.
Der Bebauungsplan bedarf nach Satzungsbeschluss der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Bebauungsplan B1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“
Begründung zum Bebauungsplan B1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“
Umweltbericht zum Bebauungsplan B1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-11-26 B-Plan-17-11-2021_8 (17002 KB) | ||||
2 | 2021-11-26 01- Satzungsfassung Begründung Zuckerfabrik (900 KB) | ||||
3 | 2021-11-26 01 Umweltbericht B-Plan 1-2017 Anklam 2021 11 17 (3248 KB) |