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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Bestätigung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der SVV vom 22.03.2007 |
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Ö 3 |
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Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.03.2007 |
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Ö 4 |
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Protokolle der Hauptausschusssitzungen vom 15.02.2007 und 15.03.2007 |
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Ö 5 |
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Mandatsveränderungen |
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Ö 6 |
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Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Rubkow und der Hansestadt Anklam |
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FB1/004/2007 |
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Ö 7 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes 1 - 1995 "Siedlung Gellendiner Weg"
hier: 1. Beschluss über die Annahme der 1. Änderung des Bebauungsplanes 1 - 1995 als Satzung
2. Billigung der Begründung
3. Beschluss zur Bekanntgabe |
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FB1/005/2007 |
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Ö 8 |
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Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen |
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FB1/006/2007 |
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Ö 9 |
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Aufstellung eines Bebauungsplanes 1 -2007 "Erweiterung des EKZ Molkerei" |
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FB1/007/2007 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes 1 – 2007 „Erweiterung des EKZ Molkerei“ zur Herstellung von Baurechten für ein Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel – in der Leipziger Allee.
- Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam. Der Bereich des EKZ Molkerei in der Leipziger Allee wird von Wohnbaufläche in ein Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel -umgewandelt.
- Die Stadtvertretung bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen, freigehalten wird. Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der EKZ Molkerei Anklam GbR und der Hansestadt Anklam vorzubereiten. Der durch den Vorhabenträger unterzeichnete Vertragsentwurf ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Die erforderlich werdende Änderung der Zufahrt erfolgt durch den Vorhabenträger. Die Hansestadt Anklam beteiligt sich nicht an den Planungs- und Ausführungskosten, auch nicht, soweit öffentliche Flächen und Anlagen betroffen sind.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan durchzuführen.
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18.04.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt |
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Ö 4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss:Beschlussvorschlag: - Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes 1 – 2007 „Erweiterung des EKZ Molkerei“ zur Herstellung von Baurechten für ein Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel – in der Leipziger Allee.
- Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam. Der Bereich des EKZ Molkerei in der Leipziger Allee wird von Wohnbaufläche in ein Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel -umgewandelt.
- Die Stadtvertretung bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen, freigehalten wird. Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der EKZ Molkerei Anklam GbR und der Hansestadt Anklam vorzubereiten. Der durch den Vorhabenträger unterzeichnete Vertragsentwurf ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Die erforderlich werdende Änderung der Zufahrt erfolgt durch den Vorhabenträger. Die Hansestadt Anklam beteiligt sich nicht an den Planungs- und Ausführungskosten, auch nicht, soweit öffentliche Flächen und Anlagen betroffen sind.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: | 8 | Nein-Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 1 |
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03.05.2007 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam |
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Ö 9 - geändert beschlossen |
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Beschluss:Beschlussvorschlag: - Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes 1 – 2007 „Erweiterung des EKZ Molkerei“ zur Herstellung von Baurechten für ein Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel – in der Leipziger Allee ohne Getränkemarkt.
- Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam. Der Bereich des EKZ Molkerei in der Leipziger Allee wird von Wohnbaufläche in ein Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel -umgewandelt.
- Die Stadtvertretung bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen, freigehalten wird. Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der EKZ Molkerei Anklam GbR und der Hansestadt Anklam vorzubereiten. Der durch den Vorhabenträger unterzeichnete Vertragsentwurf ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Die erforderlich werdende Änderung der Zufahrt erfolgt durch den Vorhabenträger. Die Hansestadt Anklam beteiligt sich nicht an den Planungs- und Ausführungskosten, auch nicht, soweit öffentliche Flächen und Anlagen betroffen sind.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: | 15 | Nein-Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 3 |
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Ö 10 |
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Unterstützung des Projektes "Mehrgenerationenhaus/MGH" in der Hansestadt Anklam |
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BM/130/2007 |
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Ö 11 |
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Volkssolidarität - Unterstützung des Projektes "Mehrgenerationenhaus (MGH)" |
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Ö 12 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 13 |
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Informationen des Bürgermeisters |
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N 14 |
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Finanzielle Unterstützung zum Konzept Mehrgenerationenhaus/MGH in der Hansestadt Anklam |
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N 15 |
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Schließen der Tagung |
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