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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung stimmt
a) der Entlassung der Gemeinde Rubkow aus der öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen der Hansestadt Anklam und dem Amt Züssow vom 15.03.2006 und
b) dem Abschluss einer analogen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen der Hansestadt Anklam und der Gemeinde Rubkow
zu.
Sachdarstellung:
Zwischen der Hansestadt Anklam und dem Amt Züssow besteht in Bezug auf die amtsangehörigen Gemeinden eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsvereinbarung vom 15.03.2006 (Anlage), die hinsichtlich der Beschulung grund- und regionalschulpflichtiger Kinder die Aufgaben des Schulträgers gemäß § 102 Schulgesetz M-V vom Amt Züssow auf die Hansestadt Anklam überträgt.
Die u. a. von dieser Verwaltungsvereinbarung betroffene Gemeinde Rubkow hat sich mit Wirkung vom 01.01.2007 die Schulträgerschaft für die Kinder ihrer Gemeinde vom Amt Züssow zurück übertragen lassen.
Als Schulträger ist die Gemeinde nunmehr für die Beschulung ihrer Kinder selbst verantwortlich; sie beabsichtigt die Beschulung in der Hansestadt Anklam fortzuführen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rubkow hat am 08.02.2007 der Weiterführung der Beschulung in der Hansestadt Anklam rückwirkend zum 01.01.2007 zugestimmt.
Die Änderung der Zuständigkeit bedarf der Zustimmung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam im Hinblick auf
a) die Änderung der öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvereinbarung mit dem Amt Züssow (Herausnahme der Gemeinde Rubkow) und
b) den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Rubkow (Fortsetzung der Beschulung) analog der bestehenden Vereinbarung mit dem Amt Züssow.
Die Änderung der Vereinbarung gemäß a) und der Vertragsabschluss gemäß b) bedürfen der Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde.
Die Auswirkungen der vertraglichen Veränderungen beschränken sich auf die Veränderung der Vertragspartner; die Vertragsinhalte bleiben unberührt.
Anlage:
Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Rubkow