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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Der Hansestadt Anklam liegt ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes vor. Die EKZ Molkerei GbR ist Eigentümer des Objektes „Alte Molkerei – Passage“ in der Leipziger Allee und beabsichtigt diesen Standort auszubauen. Die vorliegende Planung der GbR sieht eine Erweiterung von ca. 800 qm für das Einkaufszentrum und die Errichtung eines separaten Getränkemarktes von ca. 370 qm vor. Weiterhin soll die derzeit vorhandene Zufahrt verlegt werden. (Anlage) Zur Schaffung der Baurechte ist ein entsprechendes Bauleitplanverfahren erforderlich. Aufgrund der beabsichtigten Verkaufsflächenerweiterung von über 1000 qm ist bei dem Vorhaben von einem großflächigen Einzelhandelsvorhaben gemäß § 11 BauNVO auszugehen, für das überdies die Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich ist. Somit ist parallel zum Bauleitplanverfahren für das Einkaufszentrum der Flächennutzungsplan der Hansestadt Anklam für diesen Bereich zu ändern. Die derzeitige Ausweisung Wohnbaufläche ist in ein Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel - umzuwandeln, da gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Die Erweiterung des Einkaufszentrums soll auf einem Teil des vorhandenen Parkplatzes erfolgen; die Errichtung des Getränkemarktes auf einer am Stadtpark gelegenen Grünfläche. Mit dem Antrag der EKZ Molkerei Anklam GbR wurde gleichzeitig die Zusage gemacht, dass sämtliche mit der Aufstellung des Bebauungsplanes im Zusammenhang stehenden Kosten von der GbR getragen werden. Das bezieht sich auch auf die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Verlegung der Zufahrt. Für das geplante Vorhaben liegt bereits eine positive landesplanerische Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern vor.
Anlagen:
- Übersichtsplan
- Antrag der EKZ Molkerei GbR