Drucksache - FB1/007/2007  

Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes 1 -2007 "Erweiterung des EKZ Molkerei"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bartelt, Ute
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
18.04.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
03.05.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes 1 – 2007 „Erweiterung des EKZ Molkerei“ zur Herstellung von Baurechten für ein Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel – in der Leipziger Allee.
  2. Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam. Der Bereich des EKZ Molkerei in der Leipziger Allee wird von Wohnbaufläche in ein Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel -umgewandelt.
  3. Die Stadtvertretung bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen, freigehalten wird. Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der EKZ Molkerei Anklam GbR und der Hansestadt Anklam vorzubereiten. Der durch den Vorhabenträger unterzeichnete Vertragsentwurf ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
  4. Die erforderlich werdende Änderung der Zufahrt erfolgt durch den Vorhabenträger. Die Hansestadt Anklam beteiligt sich nicht an den Planungs- und Ausführungskosten, auch nicht, soweit öffentliche Flächen und Anlagen betroffen sind.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan durchzuführen.

 

 

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Der Hansestadt Anklam liegt ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes vor. Die EKZ Molkerei GbR ist Eigentümer des Objektes „Alte Molkerei – Passage“ in der Leipziger Allee und beabsichtigt diesen Standort auszubauen. Die vorliegende Planung der GbR sieht eine Erweiterung von ca. 800 qm für das Einkaufszentrum und die Errichtung eines separaten Getränkemarktes von ca. 370 qm vor. Weiterhin soll die derzeit vorhandene Zufahrt verlegt werden. (Anlage) Zur Schaffung der Baurechte ist ein entsprechendes Bauleitplanverfahren erforderlich. Aufgrund der beabsichtigten Verkaufsflächenerweiterung von über 1000 qm ist bei dem Vorhaben von einem großflächigen Einzelhandelsvorhaben gemäß § 11 BauNVO auszugehen, für das überdies die Ausweisung eines Sondergebietes erforderlich ist. Somit ist parallel zum Bauleitplanverfahren für das Einkaufszentrum der Flächennutzungsplan der Hansestadt Anklam für diesen Bereich zu ändern. Die derzeitige Ausweisung Wohnbaufläche ist in ein Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel - umzuwandeln, da gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Die Erweiterung des Einkaufszentrums soll auf einem Teil des vorhandenen Parkplatzes erfolgen; die Errichtung des Getränkemarktes auf einer am Stadtpark gelegenen Grünfläche. Mit dem Antrag der EKZ Molkerei Anklam GbR wurde gleichzeitig die Zusage gemacht, dass sämtliche mit der Aufstellung des Bebauungsplanes im Zusammenhang stehenden Kosten von der GbR getragen werden. Das bezieht sich auch auf die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Verlegung der Zufahrt. Für das geplante Vorhaben liegt bereits eine positive landesplanerische Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern vor.

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

-          Übersichtsplan

-          Antrag der EKZ Molkerei GbR