Auszug - Aufstellung eines Bebauungsplanes 1 -2007 "Erweiterung des EKZ Molkerei"  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 03.05.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 17:45 Anlass: Sitzung
FB1/007/2007 Aufstellung eines Bebauungsplanes 1 -2007 "Erweiterung des EKZ Molkerei"
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bartelt, Ute
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   

Frau Wittmann-Stifft erläutert, dass der Inhalt der Vorlage entspricht dem Antrag, der der Hansestadt Anklam durch den Investor vorgelegt wurde

 

Frau Wittmann-Stifft erläutert, dass der Inhalt der Vorlage dem Antrag entspricht, der der Hansestadt Anklam durch den Investor vorgelegt wurde. Der Investor/Eigentümer beabsichtigt, soweit der Vorlage gefolgt wird, dann mit dem Mieter einen entsprechenden Vorschlag zur Erweiterung des Marktes, der sich in diesem Einkaufszentrum befindet, zu unterbreiten. Es sind bisher noch keine Absprachen zwischen Eigentümer und Mieter erfolgt. Letztendlich geht es darum, dass der Pachtvertrag ausläuft und der Eigentümer dem Pächter eine Verlängerung des Vertrages anbieten möchte, zu günstigeren Konditionen auf einer erweiterten Fläche.

 

Durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt wird der folgende Antrag eingebracht:

 

              Änderung des Beschlussvorschlages:

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, die Aufstellung eines Bebauungsplanes 1-2007 „Erweiterung des EKZ Molkerei“ zur Herstellung von Baurecht für ein Sondergebiet – großflächiger Einzelhandel – in der Leipziger Allee ohne Getränkemarkt.

 

Er erklärt, dass der Ausschuss nichts gegen eine Erweiterung des Lidl-Marktes hat, aber grundsätzlich gegen den Bau des Getränkecenters. Dies begründet er damit, dass der Investor seinerzeit Fläche rechts vom Molkereizentrum mitgekauft hat und als Verkaufsauflage erhalten hat, dort einen Spielplatz zu errichten. Dieser Spielplatz ist auch in der vorderen Front zur Parkallee hin gebaut worden. Die hintere Fläche ist so geblieben. Die Stadtvertretung hat vor Jahren mal beschlossen, dass der gesamte Park ein Naherholungszentrum werden soll. Deshalb werden auch mit den Gartenbesitzern keine neuen Pachtverträge abgeschlossen.

 

Des weiteren müsste durch den Investor ein Teil des Entwässerungsgrabens verrohrt werden. Damit würde die Oberflächenentwässerung des Parks nicht mehr gewährleistet sein. Deshalb wird weiterhin der breite Graben als Oberflächenentwässerung gebraucht.

 

Herr Dr. Schultz -  SPD-Fraktion stellt Antrag

 

              auf Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung und den Ausschuss

              für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt.

 

Während der Diskussion wird von den Fraktionen zum Ausdruck gebracht, dass es gegen eine Erweiterung des Discounters keine Einwände gibt, jedoch der Bau eines Getränkecenters an dem vorgesehenen Standort abgelehnt wird.

 

Herr Lehrkamp lässt über den Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            15

Nein-Stimmen:                0

Enthaltungen:                              3

 

Damit ist die Änderung des Beschlussvorschlages bestätigt.

 

Daraufhin wird über den Antrag der SPD-Fraktion abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                              3

Nein-Stimmen:              12

Enthaltungen:                              3

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Es wird über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

 

 

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes 1 – 2007 „Erweiterung des EKZ Molkerei“ zur Herstellung von Baurechten für ein Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel – in der Leipziger Allee ohne Getränkemarkt.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam. Der Bereich des EKZ Molkerei in der Leipziger Allee wird von Wohnbaufläche in ein Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel -umgewandelt.

 

 

  1. Die Stadtvertretung bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen, freigehalten wird. Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der EKZ Molkerei Anklam GbR und der Hansestadt Anklam vorzubereiten. Der durch den Vorhabenträger unterzeichnete Vertragsentwurf ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Die erforderlich werdende Änderung der Zufahrt erfolgt durch den Vorhabenträger. Die Hansestadt Anklam beteiligt sich nicht an den Planungs- und Ausführungskosten, auch nicht, soweit öffentliche Flächen und Anlagen betroffen sind.

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan durchzuführen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

3