Drucksache - FB1/006/2007  

Betreff: Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Ibendorf, Brigitte
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
18.04.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
03.05.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die dieser Beschlussvorlage anliegende Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Vor dem Hintergrund, eine höhere Rechtssicherheit bei Veranlagungen auf der Grundlage der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen zu erreichen, ist es erforderlich die Satzung der Hansestadt Anklam der aktuellen Rechtslage anzupassen.

 

Grundlage dafür ist das Erste Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 14. März 2005 (GVOBl. M-V S. 91), in Kraft getreten am 31. März 2005, bekannt gemacht am 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146).

 

Die Anpassung beinhaltet die Übernahme von Formulierungen des KAG in den Inhalt der städtischen Satzung und hat lediglich formalen Charakter. Sie betrifft im Einzelnen:

 

  1. § 1 „Allgemeines“

    Bei der Aufzählung der Beitragstatbestände wurde der Begriff „Ausbau“ ersatzlos gestrichen.
     
  2. § 2 „Beitragspflichtige“

    Beitragspflichtige, die sich in der bisherigen Fassung der Satzung aus einem im Zivilgesetzbuch der DDR (§ 286) bezeichneten Personenkreis ergeben haben bzw. als zur Nutzung dinglich Berechtigte bezeichnet waren, bestimmen sich nunmehr auf der Grundlage des Artikel 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. 

 

Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen