|
|
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die dieser Beschlussvorlage anliegende Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen.
Sachdarstellung:
Vor dem Hintergrund, eine höhere Rechtssicherheit bei Veranlagungen auf der Grundlage der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen zu erreichen, ist es erforderlich die Satzung der Hansestadt Anklam der aktuellen Rechtslage anzupassen.
Grundlage dafür ist das Erste Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 14. März 2005 (GVOBl. M-V S. 91), in Kraft getreten am 31. März 2005, bekannt gemacht am 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146).
Die Anpassung beinhaltet die Übernahme von Formulierungen des KAG in den Inhalt der städtischen Satzung und hat lediglich formalen Charakter. Sie betrifft im Einzelnen:
Weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen.
Anlagen:
Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen