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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 4 | Haushaltssicherungskonzept 2019 der Hansestadt Anklam | 2018/FB2/069 | |||||||||
Ö 5 | Haushaltsatzung der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2019 | 2018/FB2/067 | |||||||||
Ö 6 | Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2019 | 2018/FB2/068 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf3.645.900 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf3.645.900 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR
2. im Finanzhaushalt a)die ordentlichen Einzahlungen auf3.345.900 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf3.345.900 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR
b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR
c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.960.100 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.635.800 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf324.300 EUR
d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2014 betrug 1.409.438,41 EUR
§ 6 Weitere Vorschriften
entfällt
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21.01.2019 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||||||
23.01.2019 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||||||
Beschluss:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf3.645.900 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf3.645.900 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR
2. im Finanzhaushalt a)die ordentlichen Einzahlungen auf3.345.900 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf3.345.900 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR
b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR
c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.960.100 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.635.800 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf324.300 EUR
d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2014 betrug 1.409.438,41 EUR
§ 6 Weitere Vorschriften
entfällt
Abstimmungsergebnis:
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28.01.2019 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf3.645.900 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf3.645.900 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR
2. im Finanzhaushalt a)die ordentlichen Einzahlungen auf3.345.900 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf3.345.900 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR
b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR
c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.960.100 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.635.800 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf324.300 EUR
d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2014 betrug 1.409.438,41 EUR
§ 6 Weitere Vorschriften
entfällt
Abstimmungsergebnis:
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31.01.2019 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf3.645.900 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf3.645.900 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR
2. im Finanzhaushalt a)die ordentlichen Einzahlungen auf3.345.900 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf3.345.900 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR
b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR
c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.960.100 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.635.800 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf324.300 EUR
d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2014 betrug 1.409.438,41 EUR
§ 6 Weitere Vorschriften
entfällt
Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Vertrag über Städtebauliche Leistungen zwischen der Hansestadt Anklam und der Suiker Unie GmbH & Co. KG | 2019/FB1/258 | |||||||||
Ö 8 | Informationen des Sachgebietes | ||||||||||
Ö 9 | Sonstiges | ||||||||||
Ö 10 | Bestätigung der Niederschrift vom 04.12.2018 - öffentlicher Teil | 2018/BSI/028 | |||||||||
N 11 | Bestätigung der Niederschrift vom 04.12.2018 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||
N 12 | Richtlinie "Unternehmen des Jahres" | ||||||||||
N 13 | Informationen des Sachgebietes | ||||||||||
N 14 | Sonstiges | ||||||||||
N 15 | Schließen der Sitzung | ||||||||||