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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt das beigefügte Haushaltssicherungskonzept HSK 2019 unter Berücksichtigung der in der Anlage 3, Spalte 12 auf Antrag mehrheitlich beschlossenen neuen Konsolidierungsziele. Diese Ziele sind mit Wirkung ab 2019 in den Haushaltsplan aufzunehmen.
Sachdarstellung:
Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde hat am 24.7.2018 das beschlossene Haushaltssicherungskonzept HSK 2018 zwar nicht formal, gleichwohl aber de facto, beanstandet.
Sie fordert, dass die Stadt „mit ihren Gremien in Vorbereitung des Haushaltes 2019 ein Haushaltssicherungskonzept dahingehend zu erstellen [hat], dass ein unterjähriger Ausgleich des Finanzhaushaltes ab 2019 erreicht wird“.
Sie fordert weiter eine „kritische Auseinandersetzung mit der Erforderlichkeit des Umfanges der freiwilligen Leistungen“ sowie die Anpassung dieses Umfanges an die fehlende dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit.
Vorsorglich weist die Untere Rechtsaufsichtsbehörde darauf hin, „dass die Bearbeitung der Haushaltsunterlagen 2019 und eine Entscheidung zu ggf. erforderlichen rechtsaufsichtlichen Genehmigungen nicht zuletzt vom rechtmäßigen Haushaltskonsolidierungskonzept abhängig sind.“
Weitergehende rechtliche und analytische Erläuterungen finden sich in den Punkten 1 bis 4 des Haushaltssicherungskonzeptes.
In den Punkten 5 bis 8 des Haushaltssicherungskonzeptes werden die einzelnen Konsolidierungsbeiträge beschrieben und bewertet.
Die Verwaltung sieht bei einem jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgung in Höhe von 2,75 Mio EUR die Forderung nach einem unterjährigen Ausgleich des Finanzhaushaltes als realitätsfremd an. Sie hat diesen Standpunkt ausführlich im Konzept begründet. Sollte sich das Gewerbesteueraufkommen nicht nachhaltig verbessern (was derzeit nicht ersichtlich ist) bzw. die Finanzausstattung durch das Land nicht deutlich steigen wird sich an dieser Situation nichts ändern.
Der Bereich der freiwilligen Leistungen ist zweifelsohne zu verbessern, ist aber kein maßgeblicher Grund für das Haushaltsdefizit, weil es hierfür eine Reihe objektiver, nicht zu beeinflussender Gründe gibt.
Im Übrigen hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren mit ihren Entwürfen mehrfach erfolglos versucht im Bereich der freiwilligen Leistungen Konsolidierungspotentiale zu erschließen. Das vorliegende Konzept bietet hinreichend Gelegenheit, rechtsaufsichtlichen Sanktionen vorzubeugen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Haushaltssicherungskonzept HSK 2019 in der Fassung zur DS 2018/FB2/069
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | HSK 2019 (1091 KB) |