Drucksache - 2018/FB2/067  

Betreff: Haushaltsatzung der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Information
21.01.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen (offen)   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
22.01.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales (offen)   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
23.01.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
28.01.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
31.01.2019 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Haushaltsplan 2019  
Beteiligungsbericht 2019 - Kurzfassung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss Nr. 1

Die Stadtvertretung erlässt für das Haushaltsjahr 2019 folgende Haushaltssatzung für die Hansestadt Anklam:

 

Haushaltssatzung der Hansestadt  Anklam

für das Haushaltsjahr 2019

 

Aufgrund der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 31.01.2019 und mit Genehmigung des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom __________ als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2019 erlassen:

§ 1 Ergebnis und Finanzhaushalt

Im Haushaltsplan für das Jahr 2019 wird/werden
1. im Ergebnishaushalt

 

 

Ansatz 2019 (€)

a)

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

18.694.800

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

21.735.100

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

-3.040.300

b)

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

0

c)

das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

-3.040.300

die Entnahmen aus Rücklagen auf

1.171.400

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

-1.868.900

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

Ansatz 2019 (€)

a)

die ordentlichen Einzahlungen auf

16.583.600

die ordentlichen Auszahlungen auf

18.689.400

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-2.105.800

b)

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

c)

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

18.955.100

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

23.849.800

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-4.894.700

d)

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit)

-4.532.000

festgesetzt.
 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Betrag der Neuaufnahme von Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 3.109.300 Euro.

§3 Verpflichtungsermächtigungen

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen wird veranschlagt auf 18.238.500 Euro.

§4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 18.360.900 Euro (davon 4.532.000 reguläre Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und 13.828.900 Euro Kassenkredite zur Vorfinanzierung von Fördermitteln in 2019).

 

§5 Hebesätze


Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
 

 

v. H.

1. a  Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

500

1. b  Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B)

460

2.     Gewerbesteuer

400

 

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan für 2019 ausgewiesenen Stellen beträgt 100,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 7 Eigenkapital

 

§ 8 Wertgrenzen

 

  1. Notwendigkeit zur Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung

a)      Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V gilt eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt um 10 v. H.

b)      Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 KV M-V gilt eine Erhöhung des Saldos zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt um 10 v. H.

c)      Als erheblich sind Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV  M-V anzusehen, wenn sie im Einzelfall 2 v. H. der Gesamtaufwendungen/Gesamtauszahlungen des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.

d)      Als geringfügig im Sinne von § 48 Abs. 3 Nr. 1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 2 v. H. der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit nicht übersteigen.

 

 

  1. Regelungen zu Investitionsmaßnahmen

a)      Die Wesentlichkeitsgrenze für Ein- bzw. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, die nach § 4 Abs. 12 GemHVO zu erläutern sind, wird auf  50.000 EUR festgelegt. Investive Zuschüsse an Dritte sind auch unterhalb dieser Grenze zu erläutern.

 

b)      Für die Veranschlagung von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist unter mehreren in Betracht kommenden Alternativen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gemäß § 9 Abs. 1 GemHVO durchzuführen, wenn die Wertgrenzen für eine beschränkte Ausschreibung gemäß aktuellem Wertgrenzenerlass des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V überschritten werden. Die Ergebnisse des Vergleiches sind in den Planunterlagen darzustellen.

 

c)      Ausnahmen von § 9 Abs. 2 der GemHVO, wonach finanzielle Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen erst veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, werden gemäß § 9 Abs. 3 GemHVO unterhalb einer Wertgrenze von 100.000 EUR für zulässig erklärt. Die Inanspruchnahme der Ausnahme ist zu begründen.

 

d)      Ansätze für Zahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck gemäß § 15 Abs. 3 GemHVO bestehen, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem die Investition in ihren wesentlichen Teilen genutzt werden kann oder die Maßnahme durchgeführt wurde. Soweit die Zahlungsermächtigung im Vorjahr nicht oder nur unwesentlich (Planungskosten) in Anspruch genommen wurde kommt eine Ermächtigungsübertragung grundsätzlich nicht in Betracht und die Mittel sind im Haushaltsplan neu zu veranschlagen.

 

 

  1. Wesentlichkeitsgrenzen bei Rückstellungen

Dem Grundsatz der Wesentlichkeit folgend sind Rückstellungen nicht zu bilden, sofern sie

im Einzelfall den Wert von 3.000 € unterschreiten.

 

 

 

 


Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am XX.XX.XXXX erteilt.


Ort, Datum                                                                           Der Bürgermeister


                                                            Siegel
 

 

 

Beschluss Nr. 2

Die Stadtvertretung beschließt als Bestandteil der Haushaltssatzung 2019 den in Band I und II beiliegenden Haushaltsplan 2019 der Hansestadt Anklam.

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

  1. Die Stadt Anklam hat entsprechend §§ 45- 47 (1) Kommunalverfassung M-V (KV M-V) für jedes Haushaltsjahr eine auf einem Haushaltsplan basierende Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan dokumentiert die finanzwirtschaftlichen Vorstellungen und Möglichkeiten der Stadt. Mit ihm können Vorhaben und Maßnahmen durchgeführt werden, für die die Stadtvertretung die erforderlichen Mittel bereitgestellt hat und gegebenen Falls erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigungen erteilt worden sind. Die Verwaltung ist an den Haushaltsplan und seine Festsetzungen gebunden.

 

  1. Sowohl der Ergebnishaushalt als auch der Finanzhaushalt sind im Haushaltsjahr nicht ausgeglichen. Der jahresbezogene Ergebnishaushalt 2019 weist vor Veränderung der Rücklagen einen Fehlbedarf in Höhe von 3.040.300 EUR auf. Der jahresbezogene Finanzhaushalt weist einen Fehlbedarf beim Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen abzüglich planmäßiger Tilgung in Höhe von 2.746.600 EUR auf.
  2. Im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2022 wird die vorzutragende Deckungslücke im Ergebnishaushalt bei Berücksichtigung von Rücklagenänderungen auf 19,5 Mio € anwachsen. Die Rücklagenentnahme bewirkt eine Reduzierung des Eigenkapitals um 7,8 Mio € ab 2014.

Im Finanzhaushalt wird das vorzutragende Defizit beim Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen abzüglich planmäßiger Tilgung in 2022 eine Höhe von 16,7 Mio € erreichen.

  1. Der Bedarf an Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit lag Ende 2017 bei 4,9 Mio €. Er wird Ende 2018 bei ca.4,2 Mio € liegen und bis Ende 2022 auf 14,5 Mio € steigen.

 

  1. Wesentliche Ursachen der defizitären Haushaltslage
  • unzureichende Finanzausstattung durch das Land
  • anhaltende Stagnierung des Gewerbesteueraufkommens auf niedrigem Niveau
  • Altfehlbetragsumlage
  • Umlagen an den Landkreis gestiegen
  • Personalkostensteigerungen
  • steigende Tarife bei Bewirtschaftungskosten
  • hoher und wachsender Unterhaltungsstau bedingt hohen Unterhaltungsaufwand

 

  1. Der tatsächliche Bedarf an Investitionen ist deutlich größer als im Investitionsplan abgebildet. Unter Berücksichtigung der schwierigen Haushaltslage wird man auch in den nächsten Jahren diesen Bedarf nur teilweise planungsseitig veranschlagen können. Mittelfristig bleiben die Sanierung der Schwimmhalle, die Errichtung eines Schulkampus in der Innenstadt sowie der Umbau der Nikolaikirche zum Ikareum die wichtigsten Investitionsvorhaben der Stadt. Weitere größere investive Maßnahmen in 2019 sind:
  • Neubau einer Halle für den Betriebshof (1.500.000 €)
  • die Eigenanteile für die Maßnahmen der Städtebauförderung (1.115 T€)
  • Fortsetzung Ausbau Gellendiner Weg (1.034 T€)
  • Ausbau der Straßenbeleuchtung (970 T€)
  • weitere Erschließung Wohngebiet Mittelfeld (500 T€)

Die Realisierung dieser anspruchsvollen Investitionsziele wird maßgeblich durch den Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken in einem Volumen von ca. 4 Mio € unterstützt.

Umfangreich gefördert werden die Sanierung der Schwimmhalle, die Errichtung des Schulkampus, die Maßnahmen der Städtebauförderung und der Ausbau der Straßenbeleuchtung.

In einem Umfang von fast 2,105 Mio € werden investive Auszahlungsermächtigungen von 2018 nach 2019 für die Maßnahme Schulcampus übertragen werden, weil die für 2018 geplanten Teilabschnitte nicht vollständig umgesetzt werden konnten. Dafür stehen Kreditermächtigungen aus 2018 zur Verfügung.

Der Haushalt 2019 erlaubt noch keine outputorientierte Steuerung. Erst mit Vorlage von aussagefähigen Kennzahlen, die qualifizierte, landesweite Vergleiche im kreisangehörigen Raum zulassen, wird dieses Ziel der Doppik in den nächsten Jahren umgesetzt.

  1. Der vorliegende Haushaltsplan kann durch Entscheidungen zum ebenfalls zur Befassung vorliegende Haushaltssicherungskonzept HSK-2019 gegebenenfalls geändert werden.
  2. Im übrigen wird zur Erlangung eines Gesamtüberblicks auf die Ausführungen im Vorbericht und in den Anlagen verwiesen.
  3. Erstmals besteht die Möglichkeit der Nutzung eines interaktiven Haushaltes.

Über einen Link auf der „Homepage der Hansestadt Anklam“

„Rathaus“

„Ortsrecht und Satzungen“

„Haushalt“

gelangt man zum „Interaktiven Haushalt“. Man kann bis auf die Produktsachkontenebene hinunterklicken und sich –je nach Interesse- eine Vielzahl von Auswertungsdiagrammen ansehen.

Hiermit wird für die Bürger der Stadt künftig die Möglichkeit einer frühzeitigen Einflussnahme auf die Haushaltsentwürfe der Verwaltung über ihre gewählten Vertreter bestehen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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Anlagen:

 

Haushaltsplan 2019 – Band I

Haushaltsplan 2019 – Band II (Beteiligungsbericht)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplan 2019 (14456 KB)      
Anlage 2 2 Beteiligungsbericht 2019 - Kurzfassung (38280 KB)      
Stammbaum:
2018/FB2/067   Haushaltsatzung der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2019   Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
2018/FB2/067-001   Antrag der CDU zur Haushaltsatzung der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2019   Fraktion CDU   Antrag
2018/FB2/067-002   Antrag der CDU zur Haushaltsatzung der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2019   Fraktion CDU   Antrag
2018/FB2/067-003   Antrag der CDU zur Haushaltsatzung der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2019   Fraktion CDU   Antrag