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§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf3.645.900 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf3.645.900 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR
die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR
die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR
2. im Finanzhaushalt
a)die ordentlichen Einzahlungen auf3.345.900 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf3.345.900 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR
b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR
c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.960.100 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.635.800 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf324.300 EUR
d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf0 EUR
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2014 betrug 1.409.438,41 EUR
§ 6 Weitere Vorschriften
entfällt
Sachdarstellung:
Auf der Grundlage der Kommunalverfassung § 64 Abs. 2 und 4 ist für Städtebauliche
Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine
gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.
Der Ergebnishaushalt des Städtebaulichen Sondervermögens ist ausgeglichen.
Anlagen:
Haushaltsplan 2019 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushalt SSV 2019 (1107 KB) |