Drucksache - 2018/FB2/068  

Betreff: Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2019
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Information
21.01.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen (offen)   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
23.01.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
28.01.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
31.01.2019 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Haushalt SSV 2019  

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§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

a)                  der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf3.645.900 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf3.645.900 EUR

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

b)                  der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf0 EUR

 

c)                   das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf0 EUR

die Entnahmen aus Rücklagen auf0 EUR

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf0 EUR

 

 

2. im Finanzhaushalt

a)die ordentlichen Einzahlungen auf3.345.900 EUR

die ordentlichen Auszahlungen auf3.345.900 EUR

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR

 

b)die außerordentlichen Einzahlungen auf0 EUR

die außerordentlichen Auszahlungen auf0 EUR

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf0 EUR

 

c)die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.960.100 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf3.635.800 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf324.300 EUR

 

d)die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf0 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 EUR.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf0 EUR

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt
auf0 EUR

 

 

 

§ 5 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2014 betrug  1.409.438,41 EUR

 

 

§ 6 Weitere Vorschriften

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung § 64 Abs. 2 und 4 ist für Städtebauliche

Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine

gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.

Der Ergebnishaushalt des Städtebaulichen Sondervermögens ist ausgeglichen.

 

 

 

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Anlagen:

Haushaltsplan 2019 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushalt SSV 2019 (1107 KB)