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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt den Bürgermeister den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1-2017 „Industrie –und Gewerbegebiet Bluthsluster- ,Industrie- und Werkstraße“ zu unterzeichnen.
Sachdarstellung:
Die Hansestadt Anklam hat in Ihrer Sitzung am 31.08.2017 den Beschluss zur Aufstellung
eines Bebauungsplanes für das „Industrie –und Gewerbegebiet Bluthsluster- ,Industrie- und Werkstraße“ gefasst.
Es ist notwendig für die Suiker Unie GmbH & Co. KG und den anliegenden Unternehmen im Plangebiet durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Baurechte und Planungssicherheit für die Zukunft zu schaffen.
Im Beschluss der SVV 2017/FB1/150 erfolgte außer dem Aufstellungsbeschluss auch die Festlegung der Kostenteilung zwischen der Hansestadt Anklam und der Suiker Unie GmbH & Co. KG als Vorhabenträgerin.
Die Verwaltung wurde beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten und der Stadtvertretung zur Kenntnis zu geben.
Dieser Vertrag wurde auf Wunsch der Suiker Unie GmbH & Co. KG durch ihre Fachanwälte für Baurecht erarbeitet und mit der Hansestadt abgestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Leistungen für die Erstellung von Bebauungsplänen sind im Prod. 51101 Konto 5625500 mit 65.000 EUR eingeplant
Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1-2017„Industrie –und Gewerbegebiet Bluthsluster- ,Industrie- und“ Werkstraße.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Städtebaulicher Vertrag Zuckerfabrik (244 KB) |