Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen
Gremium: Ausschuss für Finanzen
Datum: Mo, 28.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:57 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 18 - Rathaus I
Ort: Markt 3, 17389 Anklam

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses für die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V  
Enthält Anlagen
2016/RPA/001  
Ö 5  
Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses für die Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V  
2016/RPA/002  
Ö 6  
Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses für die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens 2012 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V  
Enthält Anlagen
2016/RPA/003  
Ö 7  
Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses für die Entlastung des Bürgermeisters in Bezug auf das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V  
2016/RPA/004  
Ö 8  
Inanspruchnahme des Übergangszeitraumes bis zum 31.12.2020 nach § 27 Abs. 22 UStG  
2016/FB2/035  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt gegenüber dem Finanzamt Greifswald die Erklärung zur Inanspruchnahme der Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 nach § 27 Abs. 22 UStG abzugeben.

 

Demnach wird bis zum Ende der Übergangsfrist der § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für Umsätze in dem entsprechenden Zeitraum weiter angewandt. Das heißt, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts weiterhin nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art sowie ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe umsatzsteuerpflichtig sind.

 

  

 

   
    28.11.2016 - Ausschuss für Finanzen
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt gegenüber dem Finanzamt Greifswald die Erklärung zur Inanspruchnahme der Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 nach § 27 Abs. 22 UStG abzugeben.

 

Demnach wird bis zum Ende der Übergangsfrist der § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für Umsätze in dem entsprechenden Zeitraum weiter angewandt. Das heißt, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts weiterhin nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art sowie ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe umsatzsteuerpflichtig sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

   
    08.12.2016 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt gegenüber dem Finanzamt Greifswald die Erklärung zur Inanspruchnahme der Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 nach § 27 Abs. 22 UStG abzugeben.

 

Demnach wird bis zum Ende der Übergangsfrist der § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für Umsätze in dem entsprechenden Zeitraum weiter angewandt. Das heißt, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts weiterhin nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art sowie ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe umsatzsteuerpflichtig sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Ö 9  
1. Änderung zur Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Anklam  
Enthält Anlagen
2016/FB1/112  
Ö 10  
Kompensation von Mehraufwendungen  
2016/FB3/008  
Ö 11  
Sonstiges      
Ö 12  
Bestätigung der Niederschrift vom 14.11.2016 - öffentlicher Teil  
2016/ASF/030  
N 13     Bestätigung der Niederschrift vom 14.11.2016 - nichtöffentlicher Teil      
N 14     Sonstiges      
N 15     Schließen der Sitzung