Auszug - Inanspruchnahme des Übergangszeitraumes bis zum 31.12.2020 nach § 27 Abs. 22 UStG  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Finanzen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:57 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 18 - Rathaus I
Ort: Markt 3, 17389 Anklam
2016/FB2/035 Inanspruchnahme des Übergangszeitraumes bis zum 31.12.2020 nach § 27 Abs. 22 UStG
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Miller, Sandra

 

Durch Herrn Dr. Butzke wird die Beschlussvorlage erläutert. Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet.

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt gegenüber dem Finanzamt Greifswald die Erklärung zur Inanspruchnahme der Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 nach § 27 Abs. 22 UStG abzugeben.

 

Demnach wird bis zum Ende der Übergangsfrist der § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für Umsätze in dem entsprechenden Zeitraum weiter angewandt. Das heißt, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts weiterhin nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art sowie ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe umsatzsteuerpflichtig sind.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1