Sitzung des Ausschusses für Finanzen | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Finanzen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 28.11.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 16:30 - 17:57 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Beratungsraum 18 - Rathaus I | |||||||
Ort: | Markt 3, 17389 Anklam | |||||||
2016/FB2/035 Inanspruchnahme des Übergangszeitraumes bis zum 31.12.2020 nach § 27 Abs. 22 UStG | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | Dr. Detlef Butzke | |||||||
Federführend: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | Bearbeiter/-in: | Miller, Sandra | |||||
Durch Herrn Dr. Butzke wird die Beschlussvorlage erläutert. Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt gegenüber dem Finanzamt Greifswald die Erklärung zur Inanspruchnahme der Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 nach § 27 Abs. 22 UStG abzugeben.
Demnach wird bis zum Ende der Übergangsfrist der § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für Umsätze in dem entsprechenden Zeitraum weiter angewandt. Das heißt, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts weiterhin nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art sowie ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe umsatzsteuerpflichtig sind.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 1 |