Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt die gemäß § 5 (6) Hauptsatzung anzeigepflichtigen über- und außerplanmäßigen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit lt. Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis.
25.01.2016 - Ausschuss für Finanzen
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt die gemäß § 5 (6) Hauptsatzung anzeigepflichtigen über- und außerplanmäßigen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit lt. Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis.
04.02.2016 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Informationsvorlage:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt die gemäß § 5 (6) Hauptsatzung anzeigepflichtigen über- und außerplanmäßigen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit lt. Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis.