Drucksache - 2016/FB2/017  

Betreff: 3. Nachtragshaushalt 2015/16 der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Harke, Katrin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
25.01.2016 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen abgelehnt   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
26.01.2016 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales (offen)   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
27.01.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
04.02.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam geändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
17.03.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam an Verwaltung zurück verwiesen   
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
04.04.2016 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
05.04.2016 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales abgelehnt   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
06.04.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.04.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam geändert beschlossen   
Anlagen:
3. Nachtragshaushaltsplan 2015/16  

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den beiliegenden 3. Nachtragshaushaltsplan 2015/16 einschließlich Haushaltssatzung, Anlagen und Stellenplan.

 

Die durch Beschluss zur DS 2015/FB 2/016 (1. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept HSK 2015-1) getroffenen Festsetzungen sind wesentlicher Bestandteil des 3. Nachtragshaushaltsplanes 2015/16 einschließlich zugehöriger Haushaltssatzung. Das Gleiche gilt analog für mehrheitlich beschlossene Anträge zur vorliegenden Drucksache.

 

Die Haushaltssatzung zum 3. Nachtragshaushalt 2015/16 in ihrer originären Fassung trifft folgende Festsetzungen: „

 

 

 

 

 

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan für 2015 ausgewiesenen Stellen in Höhe von 96,9 Vollzeitäquivalenten (VzÄ) änderte sich mit dem 2. Nachtragshaushalt 2015/16 nicht.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan für 2016 ausgewiesenen Stellen in Höhe von 97,15 VzÄ ändert sich mit dem 3. Nachtragshaushalt 2015/16 auf  98,15  VzÄ.

 

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals im Zuge der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2012 betrug 104.741.059,09 EUR.

 

§ 8 Wertgrenzen

  1. Notwendigkeit zur Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung

a)      Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs.2 Nr.1 KV M-V gilt eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt um 10 v. H.

b)      Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs.2 Nr.2 KV M-V gilt eine Erhöhung des Saldos zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt um 10 v. H.

c)      Als erheblich sind Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Sinne des § 48 Abs.2 Nr.3 KV  M-V anzusehen, wenn sie im Einzelfall 2 v. H. der Gesamtaufwendungen/Gesamtauszahlungen des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.

d)      Als geringfügig im Sinne von § 48 Abs.3 Nr.1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 2 v. H. der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit nicht übersteigen.

 

  1. Regelungen zu Investitionsmaßnahmen

a)      Die Wesentlichkeitsgrenze für Ein- bzw. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, die nach § 4 Abs. 12 GemHVO zu erläutern sind, wird auf  25.000 EUR festgelegt. Investive Zuschüsse an Dritte sind auch unterhalb dieser Grenze zu erläutern.

 

b)      Für die Veranschlagung von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist unter mehreren in Betracht kommenden Alternativen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gemäß § 9 Abs. 1 GemHVO durchzuführen, wenn die Wertgrenzen für eine beschränkte Ausschreibung gemäß aktuellem Wertgrenzenerlass des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V überschritten werden. Die Ergebnisse des Vergleiches sind in den Planunterlagen darzustellen.

 

c)      Ausnahmen von § 9 Abs. 2 der GemHVO, wonach finanzielle Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen erst veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, werden gemäß § 9 Abs. 3 GemHVO unterhalb einer Wertgrenze von 100.000 EUR für zulässig erklärt. Die Inanspruchnahme der Ausnahme ist zu begründen.

 

d)      Bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit können die Ermächtigungen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck gemäß § 15 Abs. 2 GemHVO bestehen bleiben, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres. Werden Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, können die Ermächtigungen bis zum Ende des Haushaltsfolgejahres bestehen bleiben.

 

e)      Eine Übertragung der Ermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erfolgt grundsätzlich nur auf Antragstellung der Fachämter im Zuge des jeweiligen Jahresabschlusses. Eine Übertragung erfolgt nicht bzw. nur anteilig, wenn die Einzahlungen, die zur Deckung verwendet werden sollten, nicht bzw. nur anteilig erzielbar sind. Handelt es sich hierbei um Kredite, deren Ermächtigungen nach § 52 Abs. 3 KV M-V mit Bekanntmachung der Haushaltssatzung erlöschen würden, so wird von der Ermächtigung im erforderlichen Umfang rechtzeitig Gebrauch gemacht.

 

  1. Wesentlichkeitsgrenzen bei Rückstellungen

Zur Bildung von Sonstigen Rückstellungen für übertragenen Urlaub wird je Mitarbeiter/in ein Mindestanspruch von 6 Resturlaubstagen als verhältnismäßig betrachtet.

Zur Bildung von Sonstigen Rückstellungen für übertragene Mehrstunden wird je Mitarbeiter/in ein Mindestanspruch von 40 Mehrstunden am Jahresende als verhältnismäßig betrachtet.“

 


Sachdarstellung:

 

  1. Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde hat in ihrer Verfügung zum 1. Nachtragshaushalt 2015/16 vom 30.10.2015 die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Ansätze für 2016 bis zur Vorlage eines der gesetzlichen Norm entsprechenden Haushaltssicherungskonzeptes zurückgestellt. Diese Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes HSK 2015-1 liegt als DS 2015/FB 2/016 zeitgleich zur Befassung vor.

 

  1. Im Übrigen war die Erstellung eines Nachtragshaushaltes auf Grund notwendiger Korrekturen an bisherigen Ansätzen sowie im Ergebnis von Konten- und Produktumbuchungen (gemäß den Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsamtes zur Jahresrechnung 2012) ohnehin geboten. 

 

  1. Entsprechend aktueller Erkenntnisse wurden wesentliche Ein- und Auszahlungen im 3. NTHH 2015/16 angepasst.

 

  1. Der Ergebnishaushaltes 2016 verschlechtert sich gegenüber dem  2. NTHH 2015/16 um 2,3 Mio €. Hauptgrund ist die Korrektur des zu erwartenden Steueraufkommens um ca. 1,6 Mio €.

 

  1. Das Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt 2016 zum 3. NTHH 2015/162016, bereinigt um vorzutragende Beträge, verschlechtert sich gegenüber dem Plan 2016 um 2,46 Mio €.

 

  1. Das Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Finanzhaushalt 2015 verbessert sich im 3. NTHH 2015/16 gegenüber dem Plan 2016 um 1,39 Mio €.

 

 

  1. In 2016 kann von der in 2015 genehmigten Investitionskreditermächtigung in Höhe von 400.400 € Gebrauch gemacht werden. Gegenüber dem Plan 2016 verringert sich der beantragte Investitionskredit um 2,8 Mio € auf 566 T€.

 

  1. Die Investitionsmaßnahmen wurden hinsichtlich ihrer Veranschlagungsreife kritisch hinterfragt und gegenüber dem Plan teilweise verschoben. Dies war insbesondere unabdingbar, um für die Fortsetzung  der im Rahmen von Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren übernommenen Baumaßnahmen die erforderliche  Liquidität zu sichern.

 

  1. Genehmigungspflichtig ist der Nachtragshaushalt auch auf Grund von Änderungen im Stellenplan (siehe hierzu Veränderungsliste Stellenplan als Anlage zum Stellenplan).

 

  1. Der Bedarf an  Verpflichtungsermächtigungen wurde gegenüber dem Haushaltsplan 2016 um 1,1 Mio € auf 2,1 Mio € erhöht.

 

  1. Im Ergebnis einer Liquiditätsplanung für das Jahr 2016 werden in 2016 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in Höhe von 10,6 Mio € benötigt.

 

  1. Eine Änderung der Realsteuerhebesätze ist im 3. NTHH 2015/16 originär nicht vorgesehen. Soweit die im Haushaltssicherungskonzept HSK 2015-1 vorgeschlagenen Erhöhungen beschlossen werden sollten, stellt dieser Beschluss einen wesentlichen Bestandteil des Nachtragshaushaltes dar.

 

  1. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Vorbericht und im Haushaltssicherungskonzept HSK 2015-1 verwiesen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

---

 


Anlagen:

3. Nachtragshaushaltsplan 2015 / 16

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Nachtragshaushaltsplan 2015/16 (2547 KB)      
Stammbaum:
2016/FB2/017   3. Nachtragshaushalt 2015/16 der Hansestadt Anklam   Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
2016/FB2/017-01   Antrag des ASF zur Beschlussvorlage 3. Nachtragshaushalt 2015/16 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Finanzen   Antrag
2016/FB2/017-02   Antrag des BSI zum 3. Nachtragshaushalt 2015/16 der Hansestadt Anklam   Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement   Antrag
2016/FB2/017-03   Antrag der Fraktion der CDU zur Beschlussvorlage 3. Nachtragshaushalt 2015/16 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2016/FB2/017-04   Antrag der Fraktion der CDU zur Beschlussvorlage 3. Nachtragshaushalt 2015/16 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2016/FB2/017-05   Antrag der Fraktion der CDU zur Beschlussvorlage 3. Nachtragshaushalt 2015/16 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2016/FB2/017-06   Antrag der Fraktion der CDU zur Beschlussvorlage 3. Nachtragshaushalt 2015/16 der Hansestadt Anklam   Fraktion CDU   Antrag
2016/FB2/017-07   Antrag der Fraktion der SPD zur Beschlussvorlage 3. Nachtragshaushalt 2015/16 der Hansestadt Anklam   Fraktion SPD   Antrag