Drucksache - 2015/FB2/014  

Betreff: Anzeige nicht genehmigungspflichtiger Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlichDrucksache-Art:Informationsvorlage
Unterzeichner FB/SG:Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Brasch, Angelika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Information
25.01.2016 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Information
04.02.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Vorlage Anlage ÜPLAPL 2014  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt die gemäß § 5 (6) Hauptsatzung anzeigepflichtigen über- und außerplanmäßigen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit lt. Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis.

 

 

 

  

 


Sachdarstellung:

 

Bezug § 50 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).

 

Durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 16.10.2014 sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes für die 3. Nachtragshaushaltsatzung 2014 wie folgt festgesetzt worden.

 

 

 EUR

1.

im Ergebnishaushalt

 

 

a)

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

17.241.800

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

20.269.200

 

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

-3.027.400

 

 

 

b)

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0

 

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

20.000

 

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

-20.000

 

 

 

c)

das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-3.047.400

 

die Einstellung in Rücklagen

0

 

die Entnahmen aus Rücklagen

0

 

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

-3.047.400

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

a)

die ordentlichen Einzahlungen

16.215.300

 

die ordentlichen Auszahlungen

17.545.800

 

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-1.330.500

 

 

 

b)

die außerordentlichen Einzahlungen

0

 

die außerordentlichen Auszahlungen

20.000

 

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-20.000

 

 

 

c)

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

3.690.800

 

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

5.547.100

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.856.300

 

 

 

d)

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

5.065.800

 

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.859.000

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

3.206.800

 

 

 

Trotz ständiger Bemühungen um die Haushaltsdisziplin ließen sich überplanmäßige Auszahlungen (Überschreitungen der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel) bzw. außerplanmäßige Auszahlungen (Auszahlungen, für die im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt waren) aus Investitionstätigkeit im Haushaltsablauf nicht vermeiden.

 

 

Anzeigepflichtige über- und außerplanmäßige Auszahlungen gemäß

§ 34 (1) KV M-V entstanden

 

im Rahmen der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit in Höhe von                     34.870,59 EUR.

 

Davon hat der Hauptausschuss im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 35 (2) KV M-V und nach der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam der Leistung von über- und  außerplanmäßigen Auszahlungen wie folgt zugestimmt:

 

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit in Höhe von                     32.053,91 EUR.

 

Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 38 (4) und nach Hauptsatzung der Hansestadt Anklam der Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen wie folgt zugestimmt:

 

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit in Höhe von    2.816,68 EUR.

 

Die Zulässigkeit der über- und außerplanmäßigen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit nach § 50 KV M-V besteht, da die aufgeführten Auszahlungen zeitlich und sachlich unvorhergesehen und unabweisbar waren und die Deckung aus Minderauszahlungen aus Investitionstätigkeit gewährleistet war.                                                       

 

 

 

 


 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1

Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Hauptausschuss genehmigten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 

 

Anlage 2

Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Bürgermeister genehmigten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage Anlage ÜPLAPL 2014 (24 KB)