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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt die gemäß § 5 (6) Hauptsatzung anzeigepflichtigen über- und außerplanmäßigen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit lt. Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Bezug § 50 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).
Durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 16.10.2014 sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes für die 3. Nachtragshaushaltsatzung 2014 wie folgt festgesetzt worden.
EUR
1. | im Ergebnishaushalt |
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a) | der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 17.241.800 | |
| der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 20.269.200 | |
| der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen | -3.027.400 | |
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b) | der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | 0 | |
| der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | 20.000 | |
| der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen | -20.000 | |
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c) | das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen | -3.047.400 | |
| die Einstellung in Rücklagen | 0 | |
| die Entnahmen aus Rücklagen | 0 | |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | -3.047.400 | |
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2. | im Finanzhaushalt |
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a) | die ordentlichen Einzahlungen | 16.215.300 | |
| die ordentlichen Auszahlungen | 17.545.800 | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -1.330.500 | |
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b) | die außerordentlichen Einzahlungen | 0 | |
| die außerordentlichen Auszahlungen | 20.000 | |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | -20.000 | |
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c) | die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.690.800 | |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 5.547.100 | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.856.300 | |
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d) | die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 5.065.800 | |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.859.000 | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 3.206.800 |
Trotz ständiger Bemühungen um die Haushaltsdisziplin ließen sich überplanmäßige Auszahlungen (Überschreitungen der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel) bzw. außerplanmäßige Auszahlungen (Auszahlungen, für die im Haushaltsplan keine Mittel veranschlagt waren) aus Investitionstätigkeit im Haushaltsablauf nicht vermeiden.
Anzeigepflichtige über- und außerplanmäßige Auszahlungen gemäß
§ 34 (1) KV M-V entstanden
im Rahmen der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit in Höhe von 34.870,59 EUR.
Davon hat der Hauptausschuss im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 35 (2) KV M-V und nach der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam der Leistung von über- und außerplanmäßigen Auszahlungen wie folgt zugestimmt:
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit in Höhe von 32.053,91 EUR.
Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 38 (4) und nach Hauptsatzung der Hansestadt Anklam der Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen wie folgt zugestimmt:
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit in Höhe von 2.816,68 EUR.
Die Zulässigkeit der über- und außerplanmäßigen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit nach § 50 KV M-V besteht, da die aufgeführten Auszahlungen zeitlich und sachlich unvorhergesehen und unabweisbar waren und die Deckung aus Minderauszahlungen aus Investitionstätigkeit gewährleistet war.
Anlagen:
Anlage 1
Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Hauptausschuss genehmigten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Anlage 2
Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Bürgermeister genehmigten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Vorlage Anlage ÜPLAPL 2014 (24 KB) |