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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Beantragung von Fördermittel aus
dem Operationellen Programms des Landes Mecklenburg Vorpommern zum Europäischen Programm für regionale Entwicklung (EFRE OP 2014 - 2016)
für die Projekte „Schulcampus am Standort Käthe -Kollwitz –Schule“ und „Entwicklung der Nikolaikirche zum IKAREUM“.
Sachdarstellung:
Die Hansestadt Anklam hat in ihrem integrierten Stadtentwicklungskonzept, 2. Fortschreibung, Beschluss SVV vom 22.01.2015, viele Maßnahmen der Stadtentwicklung aufgezeigt.
Die aufgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur, hier insbesondere im Bereich der Bildung und Soziales, wurden nicht nach Rang und Reihenfolge aufgezeigt.
Neben der besonders wichtigen Aufgabe, der Revitalisierung der Nikolai Kirche zum IKAREUM, steht die Verbesserung der Schulsituation in der Innenstadt mit der Schaffung eines Schulcampus unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit und Veränderung der Schülerzahlen am Standort der Käthe Kollwitz Schule an erster Stelle.
Entsprechend des Operationellen Programms des Landes Mecklenburg Vorpommern zum Europäischen Programm für regionale Entwicklung (EFRE OP 2014 - 2016) stellt das Land M-V Fördermittel für die Unterstützung der nachhaltigen Stadtentwicklung in Ober –und Mittelzentren bereit.
Dafür haben die Kommunen unter der Gesamtheit von potentiell durchführbaren Projekten für Ihre Stadt eine Auswahl des Projektes zu treffen, welches zur bestmöglichen Umsetzung des ISEKs beiträgt und dieses für eine Förderung anzumelden.
Für die Einreichung von Fördermittel ist ein Beschluss der Stadtvertretung zur Projektauswahl notwendig.
Unter den vielen wichtigen Maßnahmen zur Stadtentwicklung sind dies die wichtigsten Aufgaben, welche zeitnah zu realisieren gilt.
Die Vorbereitungen für den Schulcampus, Ersatzneubau für die Grundschule in der Schulstraße und Erweiterung der Regionalschule Käthe Kollwitz mit Schaffung der Barrierefreiheit, sind so weit erfolgt, dass alle notwendigen Unterlagen zur Fördermittelbeantragung vorliegen und mit der Umsetzung
dieses Projektes nach der Bewilligung begonnen werden kann.
Dieses gilt ebenfalls für die Nikolaikirche, so dass auch hier ein entsprechender Fördermittelantrag gestellt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Eigenmittel sind entsprechend der Fördermittelbewilligung im Haushalt der Hansestadt Anklam in einem Nachtragshaushalt einzustellen.
Anlagen: