Tagesordnung - öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt  

Bezeichnung: öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
Datum: Mi, 28.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:30 Anlass: Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Bestätigung der Tagesordnung      
N 2     Verkauf des Grundstückes Quartier "An der Peene - Brücke"      
Ö 3  
Straßenreinigungssatzung  
FB3/006/2007  
Ö 4     Aufstellung eines Bebauungsplanes 2 - 2007 "Am Flugplatz"      
Ö 5  
2. Änderung des B-Planes 7 - 1992 "Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd - Ost" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  
FB1/097/2007  
Ö 6  
Bebauungsplan 2 - 1995 "Siedlung Erich - Mühsam - Straße" hier: Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1995 "Siedlung Erich - Mühsam - Straße"  
FB1/098/2007  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1995 „Siedlung Erich – Mühsam – Straße“, welche die Errichtung eines Lebensmittelmarktes im Bereich Kreuzung Pasewalker Allee/Hospitalstraße beinhaltet.
  2. Die Stadtvertretung bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes entstehen, freigehalten wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen  der Baukontor Lange GmbH und der Hansestadt Anklam vorzubereiten. Der durch den Vorhabenträger unterzeichnete Vertragsentwurf ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Die erforderlich werdende Änderung der Zufahrt erfolgt durch den Vorhabenträger. Die Hansestadt Anklam beteiligt sich nicht an den Planungs- und Ausführungskosten, auch nicht soweit öffentliche Flächen und Anlagen betroffen sind.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Bauleitplanverfahren für den bebauungsplan durchzuführen.

 

 

   
    26.11.2007 - Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Tourismus
    Ö 7 - (offen)
    Beschluss:

 

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1995 „Siedlung Erich – Mühsam – Straße“, welche die Errichtung eines Lebensmittelmarktes im Bereich Kreuzung Pasewalker Allee/Hospitalstraße beinhaltet.
  2. Die Stadtvertretung bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes entstehen, freigehalten wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen  der Baukontor Lange GmbH und der Hansestadt Anklam vorzubereiten. Der durch den Vorhabenträger unterzeichnete Vertragsentwurf ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Die erforderlich werdende Änderung der Zufahrt erfolgt durch den Vorhabenträger. Die Hansestadt Anklam beteiligt sich nicht an den Planungs- und Ausführungskosten, auch nicht soweit öffentliche Flächen und Anlagen betroffen sind.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Bauleitplanverfahren für den bebauungsplan durchzuführen.

 

 

Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

   
    28.11.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1995 „Siedlung Erich – Mühsam – Straße“, welche die Errichtung eines Lebensmittelmarktes im Bereich Kreuzung Pasewalker Allee/Hospitalstraße beinhaltet.
  2. Die Stadtvertretung bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes entstehen, freigehalten wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen  der Baukontor Lange GmbH und der Hansestadt Anklam vorzubereiten. Der durch den Vorhabenträger unterzeichnete Vertragsentwurf ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Die erforderlich werdende Änderung der Zufahrt erfolgt durch den Vorhabenträger. Die Hansestadt Anklam beteiligt sich nicht an den Planungs- und Ausführungskosten, auch nicht soweit öffentliche Flächen und Anlagen betroffen sind.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Bauleitplanverfahren für den bebauungsplan durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

0

 

   
    06.12.2007 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1995 „Siedlung Erich – Mühsam – Straße“, welche die Errichtung eines Lebensmittelmarktes im Bereich Kreuzung Pasewalker Allee/Hospitalstraße beinhaltet.

 

  1. Die Stadtvertretung bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes entstehen, freigehalten wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen  der Baukontor Lange GmbH und der Hansestadt Anklam vorzubereiten. Der durch den Vorhabenträger unterzeichnete Vertragsentwurf ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Die erforderlich werdende Änderung der Zufahrt erfolgt durch den Vorhabenträger. Die Hansestadt Anklam beteiligt sich nicht an den Planungs- und Ausführungskosten, auch nicht soweit öffentliche Flächen und Anlagen betroffen sind.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan durchzuführen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

4

 

Ö 7     Realisierung einer Kompensationsmaßnahme zur Sicherstellung des Bebauungsplanes "Industriegebiet"      
Ö 8  
Vergabe eines Straßennamens      
N 9     Protokollkontrolle      
N 10     Informationen des Fachbereiches      
N 11     Sonstiges      
N 12     Schließen der Sitzung