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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der 2. Änderung des Bebauungsplanes
7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd – Ost“.
2. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung der 2. Änderung des
Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd – Ost“.
3. Der Bebauungsplan und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
4. Die berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind
gem. § 4 Abs. 2 BauGB zusätzlich zur ortsüblichen Bekanntmachung zur Abgabe ihrer Stellungnahme
aufzufordern.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 31.05.2007 den Beschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd - Ost“ gefasst. Die derzeitige Ausweisung des Baufeldes 2.1 des Bebauungsplanes „Sondergebiet – großflächiger Einzelhandel, Zweckbestimmung – Möbelmarkt und Möbelproduktion“ ist in „Gewerbegebiet“ zu ändern.
Das Verfahren wird gem. § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.
Durch das Ingenieurbüro Neuhaus & Partner GmbH wurden die erforderlichen Unterlagen erarbeitet und liegen nun zur Billigung vor. Anschließend soll die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 durchgeführt werden. Mit dem zu fassenden Beschluss wird das Bauleitplanverfahren fortgeführt.
Anlagen: