Drucksache - FB1/097/2007  

Betreff: 2. Änderung des B-Planes 7 - 1992 "Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd - Ost"
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bartelt, Ute
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
28.11.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
06.12.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der 2. Änderung des Bebauungsplanes
    7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd – Ost“.

2. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung der 2. Änderung des
    Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd – Ost“.

3. Der Bebauungsplan und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
    auszulegen.
4. Die berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind

    gem. § 4 Abs. 2 BauGB zusätzlich zur ortsüblichen Bekanntmachung zur Abgabe ihrer Stellungnahme

    aufzufordern.

 

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 31.05.2007 den Beschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd - Ost“ gefasst. Die derzeitige Ausweisung des Baufeldes 2.1 des Bebauungsplanes „Sondergebiet – großflächiger Einzelhandel, Zweckbestimmung – Möbelmarkt und Möbelproduktion“ ist in „Gewerbegebiet“ zu ändern.

Das Verfahren wird gem. § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.

Durch das Ingenieurbüro Neuhaus & Partner GmbH wurden die erforderlichen Unterlagen erarbeitet und liegen nun zur Billigung vor. Anschließend soll die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 durchgeführt werden. Mit dem zu fassenden Beschluss wird das Bauleitplanverfahren  fortgeführt.

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

  1. 2. Änderung des Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche
    Süd – Ost“
  2. Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam,
    Teilfläche Süd – Ost“