Drucksache - FB1/098/2007  

Betreff: Bebauungsplan 2 - 1995 "Siedlung Erich - Mühsam - Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1995 "Siedlung Erich - Mühsam - Straße"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bartelt, Ute
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Tourismus Empfehlung
26.11.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Tourismus (offen)   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
28.11.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
06.12.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1995 „Siedlung Erich – Mühsam – Straße“, welche die Errichtung eines Lebensmittelmarktes im Bereich Kreuzung Pasewalker Allee/Hospitalstraße beinhaltet.
  2. Die Stadtvertretung bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes entstehen, freigehalten wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen  der Baukontor Lange GmbH und der Hansestadt Anklam vorzubereiten. Der durch den Vorhabenträger unterzeichnete Vertragsentwurf ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Die erforderlich werdende Änderung der Zufahrt erfolgt durch den Vorhabenträger. Die Hansestadt Anklam beteiligt sich nicht an den Planungs- und Ausführungskosten, auch nicht soweit öffentliche Flächen und Anlagen betroffen sind.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Bauleitplanverfahren für den bebauungsplan durchzuführen.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Der Hansestadt Anklam liegt ein Antrag zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1995 „Siedlung Erich – Mühsam – Straße“ von der Baukontor Lange GmbH vor.

Die Baukontor Lange GmbH beabsichtigt auf den Flurstücken 100, 101/57, 101/8,101/55 und

101/64 der Flur 10 der Gemarkung Anklam (Kreuzung Pasewalker Allee/Hospitalstraße) einen Lebensmittelmarkt (Norma) mit einer Verkaufsfläche von 799 qm zu errichten. Im vorderen Bereich des Grundstückes sollen ausreichend Stellflächen und im hinteren Bereich der Verkaufsmarkt errichtet werden.

 

Der seit dem 09.05.2000 vorhandene rechtskräftige Bebauungsplan weist den betreffenden Bereich als allgemeines Wohngebiet aus. Weiterhin ist die Errichtung eines 3 – geschossigen Gebäudes (im Erdgeschoß nur gewerbliche Nutzungen und ab 1. Obergeschoß nur Wohnungen) in Bauflucht mit den vorhandenen Wohnhäusern in der Pasewalker Allee vorgesehen.

 

Trotz vieler Nachfragen von Bauwilligen ist es der Hansestadt Anklam in der zurückliegenden Zeit nicht gelungen die bestehende Planung umsetzen zu lassen, da jeweils immer die Absicht bestand, dass Gebäude im hinteren Teil des Grundstückes zu errichten.

 

Die für die Errichtung des Lebensmittelmarktes notwendigen Baurechte können nur über eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes geschaffen werden.

 

Eine zurückliegende 1. Änderung des Bebauungsplanes beschränkte sich auf den Erweiterungsneubau (Büroräume) am Funktionsgebäude der GKU mbH im Jahre 2001.

Somit handelt es sich hierbei um eine 2. Änderung. Diese 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1995 „Siedlung Erich – Mühsam – Straße“ beinhaltet die Errichtung eines Lebensmittelmarktes im Bereich Kreuzung Pasewalker Allee/Hospitalstraße. Die Art der baulichen Nutzung wird in der 2. Änderung des Bebauungsplanes als allgemeines Wohngebiet erhalten bleiben. Gem. § 4 Abs.2 Nr. 2 BauNVO ist die Zulässigkeit des Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 799 qm gegeben.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

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