Auszug - Bebauungsplan 2 - 1995 "Siedlung Erich - Mühsam - Straße" hier: Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1995 "Siedlung Erich - Mühsam - Straße"  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 28.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
FB1/098/2007 Bebauungsplan 2 - 1995 "Siedlung Erich - Mühsam - Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1995 "Siedlung Erich - Mühsam - Straße"
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Bartelt, Ute
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   

Die Ausschussmitglieder äußern ihre Bedenken zum öffentlichen Bereich, betreffend dem Parkplatz und der Zufahrt zu den Garagen

 

Die Ausschussmitglieder äußern ihre Bedenken zum öffentlichen Bereich, betreffend dem Parkplatz und der Zufahrt zu den Garagen. Des Weiteren beachte man die vielen leerstehenden Verkaufshallen in Anklam.

 

Frau Wittmann-Stifft erläutert, dass bei einem eventuellen Verkauf des Parkplatzes eine Teilfläche für das öffentliche Parken vertraglich gewährleistet werden könnte. Die Zufahrt würde im öffentlichen Bereich verbleiben.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 – 1995 „Siedlung Erich – Mühsam – Straße“, welche die Errichtung eines Lebensmittelmarktes im Bereich Kreuzung Pasewalker Allee/Hospitalstraße beinhaltet.
  2. Die Stadtvertretung bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes entstehen, freigehalten wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen  der Baukontor Lange GmbH und der Hansestadt Anklam vorzubereiten. Der durch den Vorhabenträger unterzeichnete Vertragsentwurf ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Die erforderlich werdende Änderung der Zufahrt erfolgt durch den Vorhabenträger. Die Hansestadt Anklam beteiligt sich nicht an den Planungs- und Ausführungskosten, auch nicht soweit öffentliche Flächen und Anlagen betroffen sind.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Bauleitplanverfahren für den bebauungsplan durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

0