Drucksache - FB3/006/2007  

Betreff: Straßenreinigungssatzung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Lange
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Beteiligt:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
Bearbeiter/-in: Duchert, Gabriele   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
28.11.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
06.12.2007 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

„§ 4 Abs. 2 der Satzung wird gestrichen. § 4 Abs. 3 wird Abs. 2.“

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

§ 4 Abs. 2 lautet: „ Herbizide oder andere chemische Mittel dürfen bei der Wildkräuterbeseitigung in Straßenrandbereichen nicht eingesetzt werden. Als Straßenrandbereich gelten alle zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegenen Flächen.“ Diese Regelung hat sich bei der Gehwegreinigung als äußerst unpraktikabel erwiesen, da sich Wildkräuter aus den Fugen ohne chemische Mittel kaum entfernen lassen und daher langfristig zu Beschädigungen an den Gehwegen durch Verschieben der Wegplatten führen.