Tagesordnung - öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt  

Bezeichnung: öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
Datum: Mi, 28.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:30 Anlass: Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Bestätigung der Tagesordnung      
N 2     Verkauf des Grundstückes Quartier "An der Peene - Brücke"      
Ö 3  
Straßenreinigungssatzung  
FB3/006/2007  
Ö 4     Aufstellung eines Bebauungsplanes 2 - 2007 "Am Flugplatz"      
Ö 5  
2. Änderung des B-Planes 7 - 1992 "Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd - Ost" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  
FB1/097/2007  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der 2. Änderung des Bebauungsplanes
    7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd – Ost“.

2. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung der 2. Änderung des
    Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd – Ost“.

3. Der Bebauungsplan und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
    auszulegen.
4. Die berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind

    gem. § 4 Abs. 2 BauGB zusätzlich zur ortsüblichen Bekanntmachung zur Abgabe ihrer Stellungnahme

    aufzufordern.

 

 

 

   
    28.11.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der 2. Änderung des Bebauungsplanes

7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd – Ost“.

 

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung der 2. Änderung des

Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd – Ost“.

 

  1. Der Bebauungsplan und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich

auszulegen.
 

  1. Die berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind

gem. § 4 Abs. 2 BauGB zusätzlich zur ortsüblichen Bekanntmachung zur Abgabe ihrer

Stellungnahme aufzufordern.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

   
    06.12.2007 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der 2. Änderung des

    Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche Süd – Ost“.

 

2. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung der 2.

    Änderung des Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam, Teilfläche

   Süd – Ost“.

 

3. Der Bebauungsplan und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

    öffentlich auszulegen.


4. Die berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher

    Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zusätzlich zur ortsüblichen

    Bekanntmachung zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufzufordern.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

Ö 6  
Bebauungsplan 2 - 1995 "Siedlung Erich - Mühsam - Straße" hier: Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 2 - 1995 "Siedlung Erich - Mühsam - Straße"  
FB1/098/2007  
Ö 7     Realisierung einer Kompensationsmaßnahme zur Sicherstellung des Bebauungsplanes "Industriegebiet"      
Ö 8  
Vergabe eines Straßennamens      
N 9     Protokollkontrolle      
N 10     Informationen des Fachbereiches      
N 11     Sonstiges      
N 12     Schließen der Sitzung