Tagesordnung - öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft , Bau, Verkehr und Umwelt  

Bezeichnung: öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft , Bau, Verkehr und Umwelt
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt
Datum: Mi, 14.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Bebauungsplan 1 - 2001 "Hafen" hier: Aufhebung des Beschlusses zum Bebauungsplan 1 - 2001 "Hafen"  
FB1/514/2012  
Ö 4  
5. Änderung des Bebauungsplanes "Wohngebiet Mittelfeld - 1. Abschnitt" hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen  
FB1/519/2012  
Ö 5  
Haushaltshaltsplan 2012 der Hansestadt Anklam  
FB2/104/2012  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung beschließt unter der Maßgabe des Beschlusses zu Nr.2 den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan 2012  einschließlich Anlagen gemäß §1 (2) GemHVO und die Haushaltssatzung 2012, welche

 

-       im Ergebnishaushalt

den Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf              15.959.700 EUR

den Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf              18.113.900 EUR

den Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              -2.154.200 EUR

den Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf              0 EUR

den Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf              100.000 EUR

den Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              -100.000 EUR

das Jahresergebnis auf EUR                -2.254.200 EUR

             

-       im Finanzhaushalt                                         

die ordentlichen Einzahlungen auf              14.807.500 EUR

              die ordentlichen Auszahlungen auf              16.010.700 EUR

              den Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              -1.203.200 EUR

die außerordentlichen Einzahlungen auf              0 EUR

              die außerordentlichen Auszahlungen auf              100.000 EUR

              den Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              -100.000 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf               6.499.900 EUR

              die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              6.799.900 EUR

              den Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              -300.000 EUR

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              2.830.400 EUR

              die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              1.227.200 EUR

              den Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              1.603.200 EUR

 

-       den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) auf               300.000 EUR

 

-       den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf               475.000 EUR

 

-       den Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit auf              1.909.700 EUR

-              den Hebesätze der:             

Grundsteuer A auf              250 v. H.

Grundsteuer B auf              350 v. H.

Gewerbesteuer auf              350 v. H.

 

-       die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 107,2 Vollzeitäquivalente (VzÄ)

festsetzt.

 

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt weiterhin, dass die am 22.3.2012 beschlossenen Festlegungen der Ziele 1.1. und 1.3. der Anlage 1 bzw. 3.2. der Anlage 3 des Haushaltssicherungskonzeptes HSK 2012 vom 6.3.2012 –soweit sie das Jahr 2012 betreffen-  maßgeblicher Bestandteil des vorliegenden Beschlusses sind und in die auszufertigende Fassung des Haushaltsplanes 2012 einzuarbeiten sind. Die Haushaltssatzung ändert sich entsprechend.

 

   
    13.03.2012 - Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales empfiehlt der Stadtvertretung den Beschlussvorschlag anzunehmen:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt unter der Maßgabe des Beschlusses zu Nr.2 den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan 2012  einschließlich Anlagen gemäß §1 (2) GemHVO und die Haushaltssatzung 2012, welche

 

-       im Ergebnishaushalt

den Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf              15.959.700 EUR

den Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf              18.113.900 EUR

den Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              -2.154.200 EUR

den Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf              0 EUR

den Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf              100.000 EUR

den Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              -100.000 EUR

das Jahresergebnis auf EUR                -2.254.200 EUR

             

-       im Finanzhaushalt                                         

die ordentlichen Einzahlungen auf              14.807.500 EUR

              die ordentlichen Auszahlungen auf              16.010.700 EUR

              den Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              -1.203.200 EUR

die außerordentlichen Einzahlungen auf              0 EUR

              die außerordentlichen Auszahlungen auf              100.000 EUR

              den Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              -100.000 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf               6.499.900 EUR

              die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              6.799.900 EUR

              den Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              -300.000 EUR

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              2.830.400 EUR

              die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              1.227.200 EUR

              den Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              1.603.200 EUR

 

-       den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) auf 300.000 EUR

 

-       den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 475.000 EUR

 

-       den Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit auf 1.909.700 EUR

-              den Hebesätze der:             

Grundsteuer A auf              250 v. H.

Grundsteuer B auf              350 v. H.

Gewerbesteuer auf              350 v. H.

 

-       die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 107,2 Vollzeitäquivalente (VzÄ)

festsetzt.

 

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt weiterhin, dass die am 22.3.2012 beschlossenen Festlegungen der Ziele 1.1. und 1.3. der Anlage 1 bzw. 3.2. der Anlage 3 des Haushaltssicherungskonzeptes HSK 2012 vom 6.3.2012 –soweit sie das Jahr 2012 betreffen-  maßgeblicher Bestandteil des vorliegenden Beschlusses sind und in die auszufertigende Fassung des Haushaltsplanes 2012 einzuarbeiten sind. Die Haushaltssatzung ändert sich entsprechend.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

2

 

   
    14.03.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung beschließt unter der Maßgabe des Beschlusses zu Nr.2 den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan 2012  einschließlich Anlagen gemäß §1 (2) GemHVO und die Haushaltssatzung 2012, welche

 

-       im Ergebnishaushalt

den Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                            15.959.700 EUR

den Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf               18.113.900 EUR

den Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf          -2.154.200 EUR

den Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf                                  0 EUR

den Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf          100.000 EUR

den Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf   -100.000 EUR

das Jahresergebnis auf EUR                                                          -2.254.200 EUR

             

-       im Finanzhaushalt                                         

die ordentlichen Einzahlungen auf                                                   14.807.500 EUR

              die ordentlichen Auszahlungen auf                                                  16.010.700 EUR

              den Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                   -1.203.200 EUR

die außerordentlichen Einzahlungen auf                                                          0 EUR

              die außerordentlichen Auszahlungen auf                                              100.000 EUR

              den Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf             -100.000 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                     6.499.900 EUR

              die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                    6.799.900 EUR

              den Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf      -300.000 EUR

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                 2.830.400 EUR

              die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                1.227.200 EUR

              den Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1.603.200 EUR

 

-       den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) auf               300.000 EUR

 

-       den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf               475.000 EUR

 

-       den Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit auf              1.909.700 EUR

-              den Hebesätze der:             

Grundsteuer A auf                                                                            250 v. H.

Grundsteuer B auf                                                                            350 v. H.

Gewerbesteuer auf                                                                           350 v. H.

 

-       die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 107,2 Vollzeitäquivalente (VzÄ)

festsetzt.

 

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt weiterhin, dass die am 22.3.2012 beschlossenen Festlegungen der Ziele 1.1. und 1.3. der Anlage 1 bzw. 3.2. der Anlage 3 des Haushaltssicherungskonzeptes HSK 2012 vom 6.3.2012 –soweit sie das Jahr 2012 betreffen-  maßgeblicher Bestandteil des vorliegenden Beschlusses sind und in die auszufertigende Fassung des Haushaltsplanes 2012 einzuarbeiten sind. Die Haushaltssatzung ändert sich entsprechend.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

1

 

   
    19.03.2012 - Finanzausschuss
    Ö 2 - abgelehnt
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt unter der Maßgabe des Beschlusses zu Nr.2 den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan 2012  einschließlich Anlagen gemäß §1 (2) GemHVO und die Haushaltssatzung 2012, welche

 

-       im Ergebnishaushalt

den Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf              15.959.700 EUR

den Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf              18.113.900 EUR

den Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              -2.154.200 EUR

den Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf              0 EUR

den Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf              100.000 EUR

den Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              -100.000 EUR

das Jahresergebnis auf EUR                -2.254.200 EUR

             

-       im Finanzhaushalt                                         

die ordentlichen Einzahlungen auf              14.807.500 EUR

              die ordentlichen Auszahlungen auf              16.010.700 EUR

              den Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              -1.203.200 EUR

die außerordentlichen Einzahlungen auf              0 EUR

              die außerordentlichen Auszahlungen auf              100.000 EUR

              den Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              -100.000 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf               6.499.900 EUR

              die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              6.799.900 EUR

              den Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              -300.000 EUR

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              2.830.400 EUR

              die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              1.227.200 EUR

              den Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              1.603.200 EUR

 

-       den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) auf               300.000 EUR

 

-       den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf               475.000 EUR

 

-       den Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit auf              1.909.700 EUR

-              den Hebesätze der:             

Grundsteuer A auf              250 v. H.

Grundsteuer B auf              350 v. H.

Gewerbesteuer auf              350 v. H.

 

-       die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 107,2 Vollzeitäquivalente (VzÄ)

festsetzt.

 

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt weiterhin, dass die am 22.3.2012 beschlossenen Festlegungen der Ziele 1.1. und 1.3. der Anlage 1 bzw. 3.2. der Anlage 3 des Haushaltssicherungskonzeptes HSK 2012 vom 6.3.2012 –soweit sie das Jahr 2012 betreffen-  maßgeblicher Bestandteil des vorliegenden Beschlusses sind und in die auszufertigende Fassung des Haushaltsplanes 2012 einzuarbeiten sind. Die Haushaltssatzung ändert sich entsprechend.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

0

 

Damit lehnt der Finanzausschuss die Beschlussvorlage ab.

   
    22.03.2012 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung beschließt unter der Maßgabe des Beschlusses zu Nr.2 den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan 2012  einschließlich Anlagen gemäß §1 (2) GemHVO und die Haushaltssatzung 2012 in der durch die Beschlüsse zu den Beschlussvorlagen KSA/008/2012 und KSA/009/2012 geänderten Fassung, welche

 

-       im Ergebnishaushalt

den Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf              15.959.700 EUR

den Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf              18.113.900 EUR

den Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              -2.154.200 EUR

den Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf              0 EUR

den Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf              100.000 EUR

den Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              -100.000 EUR

das Jahresergebnis auf EUR                -2.254.200 EUR

             

-       im Finanzhaushalt                                         

die ordentlichen Einzahlungen auf              14.807.500 EUR

              die ordentlichen Auszahlungen auf              16.010.700 EUR

              den Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              -1.203.200 EUR

die außerordentlichen Einzahlungen auf              0 EUR

              die außerordentlichen Auszahlungen auf              100.000 EUR

              den Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              -100.000 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf               6.499.900 EUR

              die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              6.799.900 EUR

              den Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              -300.000 EUR

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              2.830.400 EUR

              die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              1.227.200 EUR

              den Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              1.603.200 EUR

 

-       den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) auf               300.000 EUR

 

-       den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf               475.000 EUR

 

-       den Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit auf              1.909.700 EUR

-              den Hebesätze der:             

Grundsteuer A auf              250 v. H.

Grundsteuer B auf              350 v. H.

Gewerbesteuer auf              350 v. H.

 

-       die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 107,2 Vollzeitäquivalente (VzÄ)

festsetzt.

 

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt weiterhin, dass die am 22.3.2012 beschlossenen Festlegungen der Ziele 1.1. und 1.3. der Anlage 1 bzw. 3.2. der Anlage 3 des Haushaltssicherungskonzeptes HSK 2012 vom 6.3.2012 –soweit sie das Jahr 2012 betreffen-  maßgeblicher Bestandteil des vorliegenden Beschlusses sind und in die auszufertigende Fassung des Haushaltsplanes 2012 einzuarbeiten sind. Die Haushaltssatzung ändert sich entsprechend.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

8

Enthaltungen:

1

 

Um 17:00 Uhr beginnt die Pause. Es schließt sich um 17:30 Uhr der Tagesordnungspunkt 14 – die Einwohnerfragestunde – an.

Ö 6  
Haushaltssicherungskonzept HSK 2012  
FB2/105/2012  
Ö 7  
Informationen des Fachbereiches      
Ö 8  
Sonstiges      
Ö 9  
Bestätigung der Niederschrift vom 18.01.2012 - öffentlicher Teil      
N 10     Bestätigung der Niederschrift vom 18.01.2012 - nicht öffentlicher Teil      
N 11     Nutzung einer Fläche am Reeperstieg      
N 12     Informationen des Fachbereiches      
N 13     Sonstiges      
N 14     Schließen der Sitzung