Drucksache - FB1/514/2012  

Betreff: Bebauungsplan 1 - 2001 "Hafen"
hier: Aufhebung des Beschlusses zum Bebauungsplan 1 - 2001 "Hafen"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
14.03.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft , Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
22.03.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 26.04.2001 zum Bebauungsplan 1 – 2001 „Hafen“.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Im Jahr 2000 wurde ein Entwicklungskonzept für den Binnenhafen Anklam erarbeitet. Dieses sollte unter anderem zur Abstimmung bei der Erarbeitung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße/ Hafenstraße dienen. Gleichzeitig sollten auch die Entwicklungsmöglichkeiten für den Hafen unter Berücksichtigung der mittelfristigen Standortentwicklung nach erfolgter Sanierung und Rekonstruktion von Hafenanlagen sowie der langfristigen Flächennutzungsplanung aufgezeigt werden.

In diesem Entwicklungskonzept wird empfohlen bisher brachliegende Flächen (ehem. Kohlelager) für den Hafenbereich zu sichern. Diese Fläche würde sich anbieten, um z. B. ein überdachtes Lager

für witterungsempfindliche Umschlaggüter zu errichten.

 

Auf der Grundlage dieses Konzeptes wurde durch die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam am 26.04.2001 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 1 – 2001 „Hafen“ gefasst.

Zur Sicherung der Planungsabsicht für den Bebauungsplan 1 – 2001 „Hafen“ wurde ebenfalls am 26.04.2001 mit separatem Beschluss eine Veränderungssperre beschlossen. Die Veränderungssperre wurde entsprechend den Möglichkeiten des Baugesetzbuches bis August 2004 verlängert.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im

-          Norden durch die Schiene des südlichen Entladegleises der Anschlussbahn

-          Süden durch das Ausrundundsende der Bordsteinkanten der vorhandenen Erschließung in Richtung Hafen und in Richtung Sondergebiet

-          Westen durch die Bordsteine der Verkehrsfläche und die Flurstücke in der Bebauungsflucht des Fischerwalls

-          Osten durch die Bordsteinkante der Silostraße/Fußweg zum Sondergebiet Einzelhandel

begrenzt.

 

Es muss eingeschätzt werden, dass auf Grund anderer dringender Bauleitplanverfahren der Bebauungsplan 1 – 2001 „Hafen“ nicht weiter bearbeitet wurde bzw. kein rechtswirksamer Bebauungsplan für diesen Bereich vorliegt. Die zurückliegenden Jahre zeigten, dass der Hafen mit den zur Verfügung stehenden Flächen die an ihn gestellten Anforderungen in vollem Umfang nach kommt. Seitens der Verwaltung wird angeregt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 1 – 2001 „Hafen“ aufzuheben.

 

Zwischenzeitlich hat die Mercura Grundbesitz GmbH & Co.KG mit Sitz in Lütjenburg  die Flächen des ehemaligen Kohlelagerplatzes erworben sowie einen Tauschantrag für die restlichen städtischen Flächen an die Hansestadt Anklam gestellt, welchem durch das entsprechende städtische Gremium zugestimmt wurde. Das Unternehmen beabsichtigt ein Geschäftshaus mit 4 Ladenlokalen und einer Verkaufsfläche von ca. 1.500 m² zu errichten.

Die Hansestadt Anklam begrüßt dieses Vorhaben positiv.

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Übersichtsplan zum Bebauungsplanbereich