Auszug - Haushaltshaltsplan 2012 der Hansestadt Anklam  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft , Bau, Verkehr und Umwelt
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
FB2/104/2012 Haushaltshaltsplan 2012 der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   

Alle Stadtvertreter und sachkundigen Einwohner haben den Haushaltsplan 2012 erhalten. Herr Dr. Butzke erläutert kurz die Probleme der Haushaltsplanung 2012. Die Stadt hat erstmals einen Haushaltsplan auf der Basis des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens zu beschließen. Das Defizit von ca. 2,2 Mio. Euro im Ergebnishaushalt ist auf den Systemwechsel von der Kameralistik auf die Doppik zurückzuführen.

 

Es wird wie folgt abgestimmt:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung beschließt unter der Maßgabe des Beschlusses zu Nr.2 den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan 2012  einschließlich Anlagen gemäß §1 (2) GemHVO und die Haushaltssatzung 2012, welche

 

-       im Ergebnishaushalt

den Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                            15.959.700 EUR

den Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf               18.113.900 EUR

den Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf          -2.154.200 EUR

den Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf                                  0 EUR

den Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf          100.000 EUR

den Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf   -100.000 EUR

das Jahresergebnis auf EUR                                                          -2.254.200 EUR

             

-       im Finanzhaushalt                                         

die ordentlichen Einzahlungen auf                                                   14.807.500 EUR

              die ordentlichen Auszahlungen auf                                                  16.010.700 EUR

              den Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                   -1.203.200 EUR

die außerordentlichen Einzahlungen auf                                                          0 EUR

              die außerordentlichen Auszahlungen auf                                              100.000 EUR

              den Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf             -100.000 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                     6.499.900 EUR

              die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                    6.799.900 EUR

              den Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf      -300.000 EUR

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                 2.830.400 EUR

              die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                1.227.200 EUR

              den Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf1.603.200 EUR

 

-       den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) auf               300.000 EUR

 

-       den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf               475.000 EUR

 

-       den Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit auf              1.909.700 EUR

-              den Hebesätze der:             

Grundsteuer A auf                                                                            250 v. H.

Grundsteuer B auf                                                                            350 v. H.

Gewerbesteuer auf                                                                           350 v. H.

 

-       die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 107,2 Vollzeitäquivalente (VzÄ)

festsetzt.

 

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt weiterhin, dass die am 22.3.2012 beschlossenen Festlegungen der Ziele 1.1. und 1.3. der Anlage 1 bzw. 3.2. der Anlage 3 des Haushaltssicherungskonzeptes HSK 2012 vom 6.3.2012 –soweit sie das Jahr 2012 betreffen-  maßgeblicher Bestandteil des vorliegenden Beschlusses sind und in die auszufertigende Fassung des Haushaltsplanes 2012 einzuarbeiten sind. Die Haushaltssatzung ändert sich entsprechend.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

1