Drucksache - FB2/104/2012  

Betreff: Haushaltshaltsplan 2012 der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales Empfehlung
13.03.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
14.03.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft , Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Empfehlung
19.03.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses abgelehnt   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
22.03.2012 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung beschließt unter der Maßgabe des Beschlusses zu Nr.2 den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan 2012  einschließlich Anlagen gemäß §1 (2) GemHVO und die Haushaltssatzung 2012, welche

 

-       im Ergebnishaushalt

den Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf              15.959.700 EUR

den Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf              18.113.900 EUR

den Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              -2.154.200 EUR

den Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf              0 EUR

den Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf              100.000 EUR

den Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              -100.000 EUR

das Jahresergebnis auf EUR                -2.254.200 EUR

             

-       im Finanzhaushalt                                         

die ordentlichen Einzahlungen auf              14.807.500 EUR

              die ordentlichen Auszahlungen auf              16.010.700 EUR

              den Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              -1.203.200 EUR

die außerordentlichen Einzahlungen auf              0 EUR

              die außerordentlichen Auszahlungen auf              100.000 EUR

              den Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              -100.000 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf               6.499.900 EUR

              die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              6.799.900 EUR

              den Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              -300.000 EUR

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              2.830.400 EUR

              die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              1.227.200 EUR

              den Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              1.603.200 EUR

 

-       den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) auf               300.000 EUR

 

-       den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf               475.000 EUR

 

-       den Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit auf              1.909.700 EUR

-              den Hebesätze der:             

Grundsteuer A auf              250 v. H.

Grundsteuer B auf              350 v. H.

Gewerbesteuer auf              350 v. H.

 

-       die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 107,2 Vollzeitäquivalente (VzÄ)

festsetzt.

 

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt weiterhin, dass die am 22.3.2012 beschlossenen Festlegungen der Ziele 1.1. und 1.3. der Anlage 1 bzw. 3.2. der Anlage 3 des Haushaltssicherungskonzeptes HSK 2012 vom 6.3.2012 –soweit sie das Jahr 2012 betreffen-  maßgeblicher Bestandteil des vorliegenden Beschlusses sind und in die auszufertigende Fassung des Haushaltsplanes 2012 einzuarbeiten sind. Die Haushaltssatzung ändert sich entsprechend.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

  1. Die Stadt Anklam hat entsprechend §§ 45- 47 (1) Kommunalverfassung M-V für jedes Haushaltsjahr eine auf einem Haushaltsplan basierende Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan dokumentiert die finanzwirtschaftlichen Vorstellungen und Möglichkeiten der Stadt. Mit ihm können somit alle Vorhaben und Maßnahmen durchgeführt werden, für die die Stadtvertretung die erforderlichen Mittel bereitgestellt hat. Die Verwaltung ist an den Haushaltsplan und seine Festsetzungen gebunden.

 

  1. Erstmals hat die Stadt in 2012 einen Haushaltsplan auf der Basis des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens zu beschließen.  Vergleiche mit Vorjahren sind insofern nur bedingt möglich. 

 

  1. Die Hauptursache für den Fehlbetrag in 2012 ist ohne jeden Zweifel der Systemwechsel von der Kameralistik auf die Doppik. Weiterhin maßgeblich für das Defizit ist die unzureichende Finanzausstattung der kreisangehörigen Kommunen durch das Land. Diese entspricht nicht annähernd dem Bedarf und den jährlich wachsenden Tarifsteigerungen bei Personal und Bewirtschaftungskosten sowie den steigenden Unterhaltungsleistungen infolge zu geringer Möglichkeiten einer Kreditaufnahme und zurückgefahrener Förderung für notwendige Investitionen. Interne Gründe, die dazu beigetragen haben, dass sich die haushaltswirtschaftliche Situation der Hansestadt Anklam derzeit problematisch gestaltet sind:
  • relativ großzügiger Einsatz von Haushaltsmitteln für freiwillige Leistungen und Zuschüsse für Dritte
  • erhöhter Personalbedarf gegenüber bisherigen Personalplanungen
  • fehlende Konzepte in Bezug auf die Einsparung von Bewirtschaftungskosten

 

  1. Der Ergebnishaushalt 2012 spiegelt – so wie er vorliegt – weitestgehend den durch die Fachbereiche angemeldeten Mittelbedarf wider. Er ist nicht ausgeglichen sondern weist einen Fehlbedarf in Höhe von  2.254.200 EUR auf.
  2.        Der Finanzhaushalt 2012 ist ebenfalls nicht ausgeglichen. Allein der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt -1.303.200 EUR. Hinzu kommen weitere -300.000 EUR Saldo aus Investitionstätigkeit und -306.500 EUR Saldo aus Finanzierungstätigkeit. Somit sind 1.909.700 EUR Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit in 2012 zu planen.
  3.        Der mittelfristige Finanzplanungszeitraum bis 2015 weist eine Deckungslücke im Ergebnishaushalt in Höhe von 10,8 Mio EUR auf. Daher war zwingend ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten. Dieses wird der Stadtvertretung als gesonderte Vorlage vorgelegt. Mit diesem Konzept sind Vorschläge zur Konsolidierung von 6,5 Mio EUR im genannten Zeitraum verbunden. Die kommunalpolitische Diskussion wird zeigen in welche Richtung und in welchem Umfang diese Vorschläge zu konkretisieren bzw. zu erweitern sind.
  4.       Die Möglichkeiten von Investitionen werden sich auf Grund der problematischen Situation des Ergebnishaushaltes in den kommenden Jahren vorwiegend auf pflichtige Bereiche konzentrieren und in ihrem Umfang spürbar zurückgehen. 
  5.       Der erste doppische Haushalt ermöglicht noch keine outputorientierte Steuerung. Erst mit Vorlage von aussagefähigen Kennzahlen, die qualifizierte landesweite Vergleiche im kreisangehörigen Raum zulassen wird dieses Ziel der Doppik in den nächsten Jahren umgesetzt.
  6.        Im Übrigen wird auf die ausführlichen Zusammenfassungen im Vorbericht und in den Anlagen zum Haushaltsplan verwiesen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Band 1 des Haushaltsplanes

Band 2 des Haushaltsplanes