Beschlussvorschlag:
1.Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 3 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg –Vorpommern (LKWG M-V), dass die Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Hansestadt Anklam am 13. Mai 2018 stattfindet.
2. Sollte die eventuell erforderliche Stichwahl, welche zwei Wochen nach der o. g. Wahl stattfindet terminlich außerhalb des vorgegebenen Zeitfensters möglich sein, soll die Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Hansestadt Anklam abweichend von Punkt 1 am 27. Mai 2017 gemeinsam mit der Wahl der/des Landrätin/Landrats stattfinden.
Der Beschluss vom 31. August 2017 (BV 2017/BM/137), dass die Wahl am 08. April 2018 stattfindet wird aufgehoben.