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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
In der Sitzung der Stadtvertreterversammlung am 18.06.2015 wurde die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“ beschlossen.
Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB (Bauleitpläne der Innenentwicklung) durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung mit den Anlagen haben entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.05. – 10.06.2016 ausgelegen. Die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 04.05.2016 angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die jeweiligen Anregungen, Hinweise und Auflagen, sowie die Abwägungsvorschläge sind entsprechend eingearbeitet worden.
Mit der Stadtvertreterversammlung vom 23.03.2017 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die geänderte und ergänzte Fassung.
Der überarbeitete Entwurf lag entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 02.05.2017 – 02.06.2017 aus. Die sonstigen Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 21.04.2017 angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.
Die jeweiligen Anregungen, Hinweise und Auflagen, sowie die Abwägungsvorschläge wurden daraufhin entsprechend eingearbeitet.
Die 2. geänderte und ergänzte Fassung der Abwägungsunterlagen (Plan und Begründung und Anlagen) werden in Abstimmung der Auftraggeberin Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH der Stadtvertreterversammlung nun erneut vorgelegt.
Die jeweils eingegangenen Anregungen, Hinweise und Auflagen, sowie die Abwägungsvorschläge sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Auf Grund des städtebaulichen Vertrages mit der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH entstehen für die Hansestadt Anklam keine Kosten.
Anlagen:
Block 1: Anlage 1, Seite 1 – 24 Abwägungsvorschläge der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
Block 2: Anlage 2, Seite 1 – 180 Abwägungsvorschläge der Öffentlichkeit
Block 3: Anlage 3, Seite 1 – 2 Abwägungsvorschläge der Nachbargemeinden
Anlage zur Abwägung: Bedarfsanalyse Stellplätze
Die Anlagen können im ALLRIS Bürger- und Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Auf Grund des Umfanges der überarbeiteten Unterlagen erhalten die Fraktionsvorsitzenden und berufenen Bürger jeweils ein Papierexemplar.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 Abwägungsvorschläge Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2736 KB) | ||||
2 | Anlage 2 Abwägungsvorschläge Öffentlichkeit (9476 KB) | ||||
3 | Anlage 3 Abwägungsvorschläge Nachbargemeinden (231 KB) | ||||
4 | Anlage zur Abwägung: Bedarfsanalyse Stellplätze (94 KB) |