Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen in der 2. geänderten und ergänzten Fassung  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: Pause- 17:00 Uhr
2017/FB1/177 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam
hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen in der 2. geänderten und ergänzten Fassung
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela

Frau Zeretzke bemängelt, dass trotz des Vermerks in der Beschlussvorlage die sachkundigen Einwohner kein Exemplar der Anlagen hatten.

 

Es entbrennt eine Diskussion über optische und bauliche Fragen. Herr Brüsch sowie Herr Galander weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es kein Satzungsbeschluss ist. Es gibt noch genügend Zeit sich mit Detailfragen zu beschäftigen. Frühestens April 2018 kann mit einem Satzungsbeschluss gerechnet werden.

 

Herr Galander sagt, dass eine Ablehnung der Beschlussvorlage rechtswidrig wäre und ein laufendes Verfahren stoppen würde.

 


Beschluss:

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1, Seite 1-34 im Block 1 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sind als Anlage 2, Seite 1-180 im Block 2 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Nachbargemeinden sind als Anlage 3, Seite 1-2 im Block 3 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung beschließt das Ergebnis der Abwägung.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Öffentlichkeit und die

Nachbargemeinden sind über das Ergebnis in Kenntnis zu setzten.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

11

Enthaltungen:

0