Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der 2. geänderten und ergänzten Fassung  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: Pause- 17:00 Uhr
2017/FB1/178 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der 2. geänderten und ergänzten Fassung
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela


Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung billigt die 2. geänderte und ergänzte Fassung des Entwurfs des Bebauungsplanes der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße entsprechend §4a Abs. 3 BauGB.

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung billigt die 2. geänderte und ergänzte Fassung der Begründung mit dem Gutachten zum Schattenwurf, der ergänzten schalltechnischen Untersuchung, der Kampfmitteluntersuchung und dem Auszug der Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Sachgebiet Katastrophenschutz der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße entsprechend §4a Abs. 3 BauGB.

 

 

 

 

  1. Die 2. geänderte und ergänzte Fassung der Begründung mit dem Gutachten zum Schattenwurf, der ergänzten schalltechnischen Untersuchung, der Kampfmitteluntersuchung und dem Auszug der Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Sachgebiet Katastrophenschutz der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.

 

  1. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB anzuschreiben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

11

Enthaltungen:

0