Drucksache - 2017/CDU/015  

Betreff: Festlegung der Wertgrenzen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Steffen Gabe
2. Fraktionsvorsitzender
Federführend:Fraktion CDU Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
07.12.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam an Verwaltung zurück verwiesen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, die Wertgrenzen für Ausschreibungen der Hansestadt Anklam nach VOL und VOB wie folgt festzulegen:

 

Freihändige Vergabe: 10.000,00 €

Beschränkte Ausschreibung: 100.000,00 €

 

Alle über diesen Grenzen liegende Ausschreibungen bis zur Wertgrenze die gesetzlich zur öffentlichen Ausschreibung verpflichtet, erfolgen als beschränkte Ausschreibungen nach öffentlichem Teilnehmerwettbewerb.

 

Die Entscheidung über die Bewerber, die in den Fällen einer beschränkten Ausschreibung ausgewählt werden, ist vorab dem Bauausschuss zur Beratung vorzulegen. In den Fällen einer beschränkten Ausschreibung mit öffentlichem Teilnehmerwettbewerb soll die Vorlage zusätzlich eine Gesamtaufstellung der Bewerber enthalten.

 

 

 


Sachdarstellung:

Der Wertgrenzenerlass des Landes Mecklenburg-Vorpommern legt als Verwaltungsvorschrift für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach VOL/A und Bauleistungen nach VOB/A für die Vergabearten einzuhaltende Höchstgrenzen fest.

 

Eine Unterschreitung der Werte durch Beschluss der Stadtvertretung ist daher möglich, da hier die nicht zu überschreitenden Werte festgelegt sind.

 

Durch die beabsichtigte Einschränkung der Wertgrenzen wird eine größere Angebotsvielfalt der Unternehmen ermöglicht, die den derzeitig marktüblichen Preis abbilden. Dadurch wird erreicht, dass die Hansestadt Anklam auf Grund des Wettbewerbs einen günstigeren Preis erzielen kann.

 

Auf den Antrag der CDU zur künftigen Gestaltung der Ausschreibungsverfahren für die Jahresverträge wird hingewiesen.

 

  

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kostenreduzierung bei Auftragsvergaben und daraus resultierende Einsparungen im Haushalt.

 

 

 


Anlagen:

keine