Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 37 Abs. 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern den Text der öffentlichen Ausschreibung für die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Hansestadt Anklam im Jahr 2018 in den vorliegenden unterschiedlichen zwei Formen.
07.12.2017 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 7.2 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 37 Abs. 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern den durch Antrag geänderten Text der öffentlichen Ausschreibung für die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Hansestadt Anklam im Jahr 2018 in den vorliegenden unterschiedlichen zwei Formen.