Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Ungültigkeit der Gemeindewahl in der Hansestadt Anklam vom 07. Juni 2009 sowie die Wiederholung der Wahl gemäß §§ 44 Abs. 1 Nr. 2 , 48 KWG M-V in Verbindung mit § 66 KWO.
Die Ungültigkeit der Wahl des Herrn Michael Galander wird gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 KWG festgestellt.
02.07.2009 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Ungültigkeit der Gemeindewahl in der Hansestadt Anklam vom 07. Juni 2009 sowie die Wiederholung der Wahl gemäß §§ 44 Abs. 1 Nr. 2, 48 KWG M-V in Verbindung mit § 66 KWO.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:14
Nein-Stimmen:10
Enthaltungen: 1
Die Ungültigkeit der Wahl des Herrn Michael Galander wird gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 KWG festgestellt.