Auszug - Bestätigung der Ungültigkeit der Gemeindewahl in der Hansestadt Anklam vom 07. Juni 2009  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.07.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 17:30 Anlass: Sitzung
BM/183/2009 Bestätigung der Ungültigkeit der Gemeindewahl in der Hansestadt Anklam vom 07. Juni 2009
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Jörg Schröder
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   

 

Die Fraktionen geben zu der Beschlussvorlage ihre Statements ab. Es werden folgende Anträge gestellt:

 

Antrag Fraktion IfA:

 

  1. Namentliche Abstimmung
  2. Einzelabstimmung über beide Punkte des Beschlussvorschlages

 

Antrag Fraktion CDU:

 

-          Namentliche Abstimmung

 

Antrag Fraktion NPD:

 

-          Einsetzung eines Wahlprüfungsausschusses

 

 

Fraktion UBL ´94:

 

Herr Rusch schlägt vor,

 

              die Neuwahlen mit der Bundestageswahl zu verbinden.

 

Frau Reese (FDP) schlägt ebenfalls vor,

 

              über beide Punkte des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen.

 

Fraktion SPD:

 

Der Fraktion ist ebenfalls daran gelegen, die Sache so schnell wie möglich zu

erledigen.

 

Herr Jörg Schröder nimmt zu Nachfragen wie folgt Stellung:

 

-            Eine sorgfältige Prüfung zu dieser Angelegenheit hat es gegeben.

Es ist möglich, einen Wahlprüfungsausschuss einzurichten, das lässt das 

Kommunalwahlgesetz zu. Hier ging es darum, sehr schnell eine Entscheidung herbeizuführen, weil auch die Verwaltung die Möglichkeit nutzen wollte, zum 27. September mit der Bundestagswahl diese Wiederholungswahl durchführen zu können.

 

-            Diese Beschlussvorlage wurde juristisch über Herrn Lange rechtlich geprüft wie auch mit Hilfe der Kreiswahlleiterin des Landkreises Ostvorpommern. Somit sollte an der Rechtmäßigkeit der Beschlussvorlage nicht gezweifelt werden. 

 

-            Den Hauptwohnsitz von Herrn Galander betreffend erklärt er, dass entscheidend war, dass am 14.05.2009 die Staatsanwaltschaft Stralsund Unterlagen übergeben hat, aus denen zweifelsfrei hervorging, dass Herr Galander keine Wohnung, weder Haupt- noch Nebenwohnung, in der Stadt Anklam hat.

Die Staatsanwaltschaft Stralsund hat der Stadt Anklam ein

Durchsuchungsprotokoll vom 13.12.2007 übergeben, aus welchem eindeutig 

hervorging, dass nichts darauf hindeuten könnte, dass Herr Galander in der

Industriestraße 10 gewohnt hat.

Es ist ein Mietvertrag mit einer Familie vorgelegt worden, die in der

Industriestraße 10 wohnt. Es sind Befragungen dieser Mieter vorgenommen

worden, die ebenfalls belegt haben, dass Herr Galander dort nicht wohnt.

Die ladungsfähige Adresse von Herrn Galander ist Bömitz 22.

Es existieren Dienstreiseanträge von Herrn Galander, die in Bömitz beginnen

und in Bömitz enden. Mehrfach ist Herr Galander persönlich in dieser Angelegenheit im Ordnungsamt angehört worden. Man muss davon ausgehen, dass er schon damals nicht richtige Angaben gemacht hat.

 

-            Das Kommunalwahlgesetz M-V unterscheidet verschiedene Zeitpunkte für die Wiederholungswahl. Innerhalb von drei Monaten findet die Wiederholungswahl auf Grund derselben Wahlvorschläge und auf Grund desselben Wählerverzeichnisses statt. Dies wäre für unsere Verhältnisse nicht anwendbar, weil ein fehlerhafter Wahlvorschlag für die Ungültigkeit der Gemeindewahl entscheidend war. Hierfür sieht die Kommunalwahlordnung vor, dass Wahlvorschläge, in diesem Fall der IfA, nur geändert werden können, wenn sich dies aus der Wahlprüfungsentscheidung ergibt, dass ein Bewerber nicht mehr wählbar ist. Auch das ist zutreffend. Das betrifft auch nur den Personenkreis der beiden Bewerber, die Anlass für die Entscheidung zur Ungültigkeit der Gemeindewahl gegeben haben. Hier beginnt die Einreichungsfrist für den Wahlvorschlagsträger neu, für zweieinhalb Monate, zuzüglich der Frist für das Einlegen von Rechtsmitteln beim Verwaltungsgericht, und das ist ein Monat.  

Diese Frist muss eingehalten werden.

Mit sehr viel Hoffnung wäre der Termin 27. September zu halten. Dies wäre mit der Kreiswahlleitung zu besprechen.

Bei einer Wiederholungswahl nach drei Monaten muss das Wählerverzeichnis neu erstellt werden, für den Wahlvorschlag der IfA gelten die gleichen Regelungen wie zuvor beschrieben.

Nach sechs Monaten müssen alle Wahlvorschläge gänzlich neu eingereicht werden, d. h. das Wahlverfahren für die Gemeindewahl der Stadt Anklam wäre in allen Teilen zu erneuern, also auch für jeden anderen Wahlvorschlagsträger.

 

 

Danach wird zur Abstimmung gekommen.

 

Herr Starigk lässt über den weitestgehenden Antrag der NPD-Fraktion abstimmen,

 

              die Vorlage in einen Wahlprüfungsausschuss zu verweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                              2

Nein-Stimmen:              20

Enthaltungen:                              3

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Danach erklärt Herr Starigk, dass namentliche Abstimmung bedeutet, dass auf Antrag eines Viertels der Stadtvertreter oder einer Fraktion namentlich in alphabetischer Reihenfolge abgestimmt wird.

 

Es wird zuerst über Punkt 1 des Beschlussvorschlages namentlich abgestimmt.

 

Name

dafür

dagegen

Enthaltung

Andrejewski, Michael

x

 

 

Baltz, Martina

 

x

 

Berkhahn, Volker

 

x

 

Böttcher, Joachim

x

 

 

Gehrke, Norbert

 

x

 

Haefke, Sylke

 

X

 

Hagemann, Hans-Joachim

x

 

 

Hauptmann, Veronika

x

 

 

Hübner, Olaf

 

x

 

Jasinski, Renate

x

 

 

Lehrkamp, Karl-Dieter

x

 

 

Meyer, Holger

 

x

 

Pflugradt, Enriko

x

 

 

Rauchmann, Claudia

x

 

 

Reese, Sigrun

 

x

 

Rusch, Roland

 

 

x

Sadewasser, Rico

x

 

 

Schröder, Wolfgang

x

 

 

Schukat, Manfred

x

 

 

Schultz, Uwe

x

 

 

Starigk, Frank-Thomas

 

x

 

Stark, Detlef

 

x

 

Wachlin, Eberhard

x

 

 

Zerbe, Ilona

 

x

 

Zeretzke, Monika

x

 

 

 

 

Danach wird über Punkt 2 des Beschlussvorschlages namentlich abgestimmt:

 

Name

dafür

dagegen

Enthaltung

Andrejewski, Michael

x

 

 

Baltz, Martina

x

 

 

Berkhahn, Volker

x

 

 

Böttcher, Joachim

x

 

 

Gehrke, Norbert

x

 

 

Haefke, Sylke

x

 

 

Hagemann, Hans-Joachim

x

 

 

Hauptmann, Veronika

x

 

 

Hübner, Olaf

x

 

 

Jasinski, Renate

x

 

 

Lehrkamp, Karl-Dieter

x

 

 

Meyer, Holger

x

 

 

Pflugradt, Enriko

x

 

 

Rauchmann, Claudia

x

 

 

Reese, Sigrun

x

 

 

Rusch, Roland

x

 

 

Sadewasser, Rico

x

 

 

Schröder, Wolfgang

x

 

 

Schukat, Manfred

x

 

 

Schultz, Uwe

x

 

 

Starigk, Frank-Thomas

x

 

 

Stark, Detlef

x

 

 

Wachlin, Eberhard

x

 

 

Zerbe, Ilona

x

 

 

Zeretzke, Monika

x

 

 

 

Damit wurde über die Punkte des Beschlussvorschlages wie folgt abgestimmt:

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Ungültigkeit der Gemeindewahl in der Hansestadt Anklam vom 07. Juni 2009 sowie die Wiederholung der Wahl gemäß §§ 44 Abs. 1 Nr. 2, 48 KWG M-V in Verbindung mit § 66 KWO.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            14

Nein-Stimmen:              10

Enthaltungen:                              1

 

 

 

  1. Die Ungültigkeit der Wahl des Herrn Michael Galander wird gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 KWG festgestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            25 - einstimmig