Auszug - Verpflichtung und Einführung des Bürgervorstehers  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 02.07.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 17:30 Anlass: Sitzung

 

Herr Wolfgang Schröder verpflichtet Herrn Frank-Thomas Starigk per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:

 

„ Der Handschlag verpflichtet Sie, Ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach Ihrer freien, nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung auszuüben. Sie sind an Aufträge und Verpflichtungen, durch welche die Freiheit Ihrer Entscheidungen beschränkt wird, nicht gebunden. Sie sind zur Teilnahme an den Sitzungen und zur Mitarbeit verpflichtet, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Sie sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet, dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Sie dürfen ohne Genehmigung der Gemeindevertretung weder gerichtlich noch außergerichtlich Aussagen machen, soweit sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Verschwiegenheit besteht auch nach der Beendigung Ihres Mandats fort. Nach Ablauf der Wahlperiode üben Sie Ihr Mandat bis zur konstituierenden Sitzung der neugewählten Gemeindevertretung aus.“

 

Herr Starigk wird zu seiner Wahl beglückwünscht.

 

Herr Starigk bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen und verspricht, seine gesammelten Erfahrungen in der Kommunalpolitik in diese  Stadtvertretersitzungen einzubringen, um damit in einer fairen und ausgleichenden Art und Weise zu leiten. Kommunalpolitik, sagt er, kann und soll streitbar sein. Sie kann zurückhaltend, risikofreudig, abwägend oder auch pragmatisch sein, aber sie sollte vor allen Dingen auf die Sache bezogen sein;

bezogen auf das Gemeinwohl dieser Stadt. Sie sollte auch immer auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung stehen. Eines sollte sie nicht sein – geprägt oder verbogen durch persönliche Befindlichkeiten. In diesem Sinne lädt er alle Stadtvertreter ein, gemeinsam mit ihm als Bürgervorsteher die nächste Wahlperiode anzugehen, in einer fairen und kameradschaftlichen Arbeit.

 

Danach übergibt Herr Wolfgang Schröder die Leitung der weiteren Tagesordnung an Herrn Starigk.