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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 4 | Beteiligungsbericht 2019 gemäß § 73 (3) KV M-V | 2020/FB2/128 | |||||||||
Ö 5 | Friedhofssatzung mit Gebührenkalkulation | 2020/FB1/422 | |||||||||
Ö 6 | Hundesteuersatzung der Hansestadt Anklam | 2020/FB2/125 | |||||||||
Ö 7 | Kooperationsvereinbarung zwischen der Vorpommerschen Landesbühne, dem Land M-V und kommunalen Partnern | 2020/FB2/126 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bekennt sich zur Vorpommerschen Landesbühne und befürwortet die anliegende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen, den Städten Anklam, Wolgast und Barth sowie den Gemeinden Heringsdorf und Zinnowitz vom Grundsatz her; sie ermächtigt den Bürgermeister insofern zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.
Die Stadtvertretung nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die sich aus der o.g. Kooperationsvereinbarung ergebende finanzielle Verpflichtung gegenüber der Förderung aus dem bestehenden Vertrag (zwischen der Landesbühne und der Hansestadt Anklam von 2017) um 35.000 EUR p.a. erhöht und damit auf 185.000 EUR zzgl. Dynamisierung um 2,5 % jährlich ab 2022 anwächst und beauftragt die Verwaltung, den Fördervertrag zwischen der Vorpommerschen Landesbühne und der Hansestadt Anklam entsprechend anzupassen.
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07.12.2020 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bekennt sich zur Vorpommerschen Landesbühne und befürwortet die anliegende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen, den Städten Anklam, Wolgast und Barth sowie den Gemeinden Heringsdorf und Zinnowitz vom Grundsatz her; sie ermächtigt den Bürgermeister insofern zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.
Die Stadtvertretung nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die sich aus der o.g. Kooperationsvereinbarung ergebende finanzielle Verpflichtung gegenüber der Förderung aus dem bestehenden Vertrag (zwischen der Landesbühne und der Hansestadt Anklam von 2017) um 35.000 EUR p.a. erhöht und damit auf 185.000 EUR zzgl. Dynamisierung um 2,5 % jährlich ab 2022 anwächst und beauftragt die Verwaltung, den Fördervertrag zwischen der Vorpommerschen Landesbühne und der Hansestadt Anklam entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
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09.12.2020 - Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur | |||||||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bekennt sich zur Vorpommerschen Landesbühne und befürwortet die anliegende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen, den Städten Anklam, Wolgast und Barth sowie den Gemeinden Heringsdorf und Zinnowitz vom Grundsatz her; sie ermächtigt den Bürgermeister insofern zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.
Die Stadtvertretung nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die sich aus der o.g. Kooperationsvereinbarung ergebende finanzielle Verpflichtung gegenüber der Förderung aus dem bestehenden Vertrag (zwischen der Landesbühne und der Hansestadt Anklam von 2017) um 35.000 EUR p.a. erhöht und damit auf 185.000 EUR zzgl. Dynamisierung um 2,5 % jährlich ab 2022 anwächst und beauftragt die Verwaltung, den Fördervertrag zwischen der Vorpommerschen Landesbühne und der Hansestadt Anklam entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
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17.12.2020 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bekennt sich zur Vorpommerschen Landesbühne und befürwortet die anliegende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen, den Städten Anklam, Wolgast und Barth sowie den Gemeinden Heringsdorf und Zinnowitz vom Grundsatz her; sie ermächtigt den Bürgermeister insofern zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.
Die Stadtvertretung nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die sich aus der o.g. Kooperationsvereinbarung ergebende finanzielle Verpflichtung gegenüber der Förderung aus dem bestehenden Vertrag (zwischen der Landesbühne und der Hansestadt Anklam von 2017) um 35.000 EUR p.a. erhöht und damit auf 185.000 EUR zzgl. Dynamisierung um 2,5 % jährlich ab 2022 anwächst und beauftragt die Verwaltung, den Fördervertrag zwischen der Vorpommerschen Landesbühne und der Hansestadt Anklam entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Grundsatzentscheidung zur Durchführung einer Strukturentwicklungsmaßnahme 2. Förderjahr | 2020/FB2/127 | |||||||||
Ö 9 | Naherholungsmöglichkeiten in den Gemeinden Murchin und Sarnow unterstützen | 2020/Gem/007 | |||||||||
Ö 10 | 1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2021 | 2020/FB2/129 | |||||||||
Ö 11 | Vorpommern nicht vom Fernverkehr abkoppeln | 2020/SPD/015 | |||||||||
Ö 12 | Sonstiges | ||||||||||
Ö 13 | Bestätigung der Niederschrift vom 21.09.2020 - öffentlicher Teil | 2020/ASF/061 | |||||||||
N 14 | Bestätigung der Niederschrift vom 21.09.2020 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||
N 15 | Grundstücksverkauf Max-Planck-Straße in 17389 Anklam | ||||||||||
N 16 | Sonstiges | ||||||||||
N 17 | Schließen der Sitzung | ||||||||||