Drucksache - 2020/FB2/126  

Betreff: Kooperationsvereinbarung zwischen der Vorpommerschen Landesbühne, dem Land M-V und kommunalen Partnern
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
07.12.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur Empfehlung
09.12.2020 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Kultur ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Kooperationsvereinbarung  
Anlage 1 Wirtschaftsplanung der Vorpommerschen Landesbühne 2019-2028  
Anlage 2 „Neuralgische Punkte“ – Investitionsbedarf der Vorpommerschen Landesbühne und Stand der Umsetzung  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bekennt sich zur Vorpommerschen Landesbühne und befürwortet die anliegende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen, den Städten Anklam, Wolgast und Barth sowie den Gemeinden Heringsdorf und Zinnowitz vom Grundsatz her; sie ermächtigt den Bürgermeister insofern zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Stadtvertretung nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die sich aus der o.g. Kooperationsvereinbarung ergebende finanzielle Verpflichtung gegenüber der Förderung aus dem bestehenden Vertrag (zwischen der Landesbühne und der Hansestadt Anklam von 2017) um 35.000 EUR p.a. erhöht und damit auf 185.000 EUR zzgl. Dynamisierung um 2,5 % jährlich ab 2022 anwächst und beauftragt die Verwaltung, den Fördervertrag zwischen der Vorpommerschen Landesbühne und der Hansestadt Anklam entsprechend anzupassen.

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Die Vorpommersche Landesbühne liegt im Landkreis Vorpommern-Greifswald und hat im Gegensatz zu anderen Theatern keine kommunalen Träger, sondern mit der Vorpommerschen Kulturfabrik e.V. eine Alleingesellschafterin.

 

Die Spielstätten der Vorpommerschen Landesbühne befinden sich neben Anklam, dem Sitz des Stammhauses, in Heringsdorf, Wolgast und Zinnowitz sowie im Landkreis Vorpommern-Rügen in der Stadt Barth.

 

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommerns und der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann haben zusammen mit der Vorpommerschen Landesbühne, den Zuwendungsgebern und den Leistungsträgern seit 2017 Gespräche über eine Kooperationsvereinbarung geführt. Das Ziel dieser Vereinbarung ist die Sicherstellung der angemessenen Versorgung der Einwohner und Gäste der Region Vorpommern mit Theaterangeboten unter Aufstellung einer zukunftssicheren Wirtschaftsplanung und Finanzplanung der Vorpommerschen Landesbühne für die Jahre 2019 bis 2028.

 

Die Vereinbarung soll zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, den Zuwendungsgebern bzw. Leistungsträgern einerseits und der Vorpommerschen Landesbühne andererseits geschlossen werden.

 

Zu den Zuwendungsgebern/Leistungsträger zählen demnach die nachfolgenden Institutionen mit den genannten Zuwendungs-/Leistungsbeträgen ab 2020:

 

-          Land Mecklenburg-Vorpommern

 

Das Land M–V gewährt eine jährliche Zuwendung in Höhe von mindestens 1.550.000,00 EUR. Die Gesamtsumme setzt sich zusammen aus 1.250.000,00 EUR als Basisfinanzierung bei ausgeglichener Wirtschaftsplanung und 300.000,00 EUR als dauerhafter Mehrbedarfszuschuss. In 2019 gewährt das Land einen zusätzlichen Defizitausgleich von 175.000€.

 

-          Landkreis Vorpommern-Greifswald 345.300 EUR

-          Landkreis Vorpommern-Rügen 20.000 EUR

-          Hansestadt Anklam 185.000 EUR

-          Stadt Wolgast 55.000 EUR

-          Stadt Barth 160.000 EUR

-          Gemeinde Ostseebad Heringsdorf

über Eigenbetrieb 25.000 EUR zzgl. Mwst.

-          Gemeinde Ostseebad Zinnowitz

über Eigenbetrieb 150.000 EUR zzgl. Mwst.

 

Ab 2022 werden die Zuschüsse um 2,5 % jährlich dynamisiert.

 

Die Zuwendung wird nach Maßgabe der hierfür einschlägigen haushalts- sowie verfahrensrechtlichen Vorschriften unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel gewährt.

 

Für 2019 sind auf kommunaler Ebene Mindestzuwendungen in Höhe von 150 TEUR der Hansestadt Anklam, 120 TEUR der Stadt Barth, 20 TEUR der Stadt Wolgast (Spenden) und 250 TEUR des Landkreis Vorpommern-Greifswald vereinbart und gezahlt worden.

Für die Hansestadt Anklam ergibt sich diese Leistung bereits aus dem bestehenden Fördervertrag. Die Hansestadt Anklam hat bereits 2017 einen Fördervertrag mit der Vorpommerschen Landesbühne über eine jährliche Förderung in Höhe von 150.000 EUR abgeschlossen. Die in Rede stehende Kooperationsvereinbarung steht dem nicht entgegen, es wäre eine Anpassung des Betrages erforderlich.

 

Die aktuelle Fassung des Entwurfs der Kooperationsvereinbarung (Anlage dieser Beschlussvorlage) wurde am 25.11.2020 durch den Kreistag des Landkreises Vorpommern-Greifswald befürwortet. Dieser Fassung haben bereits das Land, die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, die Gemeinde Ostseebad Zinnowitz, die Stadt Wolgast und der Landkreis Vorpommern-Rügen ebenfalls zugestimmt. Die Entscheidungen aus der Hansestadt Anklam und der Stadt Barth stehen noch aus. Mündlichen Informationen zur Folge sollte der Entwurf auch in Barth mitgetragen werden.

 

Darüber hinaus bedarf der Kooperationsvertrag der Genehmigung der uRAB, die nach Beschluss der Stadtvertretung einzuholen wäre. Das gilt im Übrigen für alle weiteren Kommunen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die sich aus dem o.g. Vertrag ergebenden finanziellen Verpflichtungen erhöhen sich gegenüber dem bestehenden Fördervertrag zwischen der Hansestadt Anklam und dem Theater von 2017 um 35.000 EUR p.a. und steigen damit auf 185.000 EUR zzgl. Dynamisierung um 2,5% jährlich ab 2022.

 

Die Erhöhungen sind im Haushaltsplan 2020/21 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden Verpflichtungen zur Haushaltskonsolidierung für die Hansestadt Anklam stehen weitere Auszahlungsverpflichtungen, insbesondere im freiwilligen Bereich, der langfristigen Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit entgegen. Es bleibt abzuwarten, ob eine Genehmigung des Vertrages durch die uRAB erteilt wird.

 

 

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Anlagen:

 

Entwurf der Kooperationsvereinbarung mit

Anlage 1 Wirtschaftsplanung der Vorpommerschen Landesbühne 2019-2028

Anlage 2 „Neuralgische Punkte“ – Investitionsbedarf der Vorpommerschen Landesbühne

und Stand der Umsetzung 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kooperationsvereinbarung (6550 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 1 Wirtschaftsplanung der Vorpommerschen Landesbühne 2019-2028 (117 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 2 „Neuralgische Punkte“ – Investitionsbedarf der Vorpommerschen Landesbühne und Stand der Umsetzung (98 KB)