Auszug - Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam" hier: Beschluss über 1.) die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen und Bedenken und 2.) die erneute Auslegung und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:16 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: Pause - 17:00 Uhr
2022/FB1/620 Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam"
hier: Beschluss über 1.) die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen und Bedenken und 2.) die erneute Auslegung und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike


Beschluss:

 

 1.1 Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der
 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1 der
 Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge
 und beschließt das Ergebnis der Abwägung.

 

 

 

1.2 Die Stadtvertretung stellt fest, dass im Zuge der Beteiligung der Nachbargemeinden und im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen innerhalb der
vorgegebenen Frist eingegangen sind.

1.3 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher, die in ihren Stellungnahmen
 abwägungsrelevante Anregungen vorgebracht haben, sind über das Ergebnis der
 Abwägung in Kenntnis zu setzen.

 

2.1 Die Stadtvertretung billigt den geänderten Entwurf zum Bebauungsplan 1-2020
 „Einkaufszentrum REM Anklam“ sowie dessen geänderte Begründung mit den
 geänderten Anlagen in der vorliegenden Fassung.

2.2 Der geänderte Entwurf der Satzung und der Begründung mit Anlagen sind gemäß
§ 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu unterrichten. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

2.3 Die öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ sowie die geänderte Begründung mit den geänderten Anlagen ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass nur zu den geänderten und ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

1