Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | ||||||||
TOP: | Ö 15 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 25.08.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 19:16 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Gotisches Giebelhaus | |||||||
Ort: | Frauenstraße 12, 17389 Anklam | |||||||
Zusatz: | Pause - 17:00 Uhr | |||||||
2022/FB1/620 Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam" hier: Beschluss über 1.) die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen und Bedenken und 2.) die erneute Auslegung und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange |
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Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | 1. Michael Galander 2. Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Bearbeiter/-in: | Wussow, Heike | |||||
Beschluss:
1.1 Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1 der
Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge
und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
1.2 Die Stadtvertretung stellt fest, dass im Zuge der Beteiligung der Nachbargemeinden und im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen innerhalb der
vorgegebenen Frist eingegangen sind.
1.3 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher, die in ihren Stellungnahmen
abwägungsrelevante Anregungen vorgebracht haben, sind über das Ergebnis der
Abwägung in Kenntnis zu setzen.
2.1 Die Stadtvertretung billigt den geänderten Entwurf zum Bebauungsplan 1-2020
„Einkaufszentrum REM Anklam“ sowie dessen geänderte Begründung mit den
geänderten Anlagen in der vorliegenden Fassung.
2.2 Der geänderte Entwurf der Satzung und der Begründung mit Anlagen sind gemäß
§ 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu unterrichten. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
2.3 Die öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfs zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ sowie die geänderte Begründung mit den geänderten Anlagen ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass nur zu den geänderten und ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können.
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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 13 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Enthaltungen: | 1 |