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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Begrüßung | ||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Beschlossene Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes der Hansestadt Anklam v. Januar 2011 und weitere Planungen für den Kreisverkehr Bluthsluster Straße und die Kreuzung Bahnhofstraße vorgestellt von Herrn Dipl.-Ing. Michael Kühn (ohne Vorlage) dazu Vorlage CDU/025/2014 | ||||||||||
Ö 4 | Einziehung eines Teilabschnittes der Johann - Friedrich - Böttger - Straße | FB1/730/2014 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, einen Antrag auf Einziehung der Flurstücke 207/19 in einer Größe von 1.532 m² und einer Teilfläche aus dem Flurstück 222/28 in einer Größe von ca. 850 m², als Teilabschnitt der Johann-Friedrich-Böttger-Straße, an den Landkreis Vorpommern-Greifswald zu stellen.
Die Entwidmung dieses Straßenabschnittes steht unter dem Vorbehalt des Eigentumsübergangs an den Käufer. |
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08.10.2014 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Abstimmungsergebnis:
Über die Vorlage wird mit folgendem Beschlussvorschlag abgestimmt:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, einen Antrag auf Einziehung der Flurstücke 207/19 in einer Größe von 1.532 m² und einer Teilfläche aus dem Flurstück 222/28 in einer Größe von ca. 850 m², als Teilabschnitt der Johann-Friedrich-Böttger-Straße, an den Landkreis Vorpommern-Greifswald zu stellen.
Die Entwidmung dieses Straßenabschnittes steht unter dem Vorbehalt des Eigentumsübergangs an den Käufer.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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16.10.2014 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, einen Antrag auf Einziehung der Flurstücke 207/19 in einer Größe von 1.532 m² und einer Teilfläche aus dem Flurstück 222/28 in einer Größe von ca. 850 m², als Teilabschnitt der Johann-Friedrich-Böttger-Straße, an den Landkreis Vorpommern-Greifswald zu stellen.
Die Entwidmung dieses Straßenabschnittes steht unter dem Vorbehalt des Eigentumsübergangs an den Käufer. Abstimmungsergebnis:
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Ö 5 | Festschreibung der Maßnahmen zur Planung von Straßensanierungen für die Folgejahre | ||||||||||
Ö 6 | Informationen des Fachbereiches | ||||||||||
Ö 7 | Sonstiges | ||||||||||
Ö 8 | Bestätigung der Niederschrift vom 02.07.2014 - öffentlicher Teil | ||||||||||
N 9 | Bestätigung der Niederschrift vom 02.07.2014 - nicht öffentlicher Teil | ||||||||||
N 10 | Informationen des Fachbereiches | ||||||||||
N 11 | Sonstiges | ||||||||||
N 12 | Schließen der Sitzung | ||||||||||