Drucksache - FB1/730/2014  

Betreff: Einziehung eines Teilabschnittes der Johann - Friedrich - Böttger - Straße
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Häusler, Katharina   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
08.10.2014 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
16.10.2014 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 zur Vorlage FB1/730/2014  
Anlage 2 Einziehung Teilstück Böttger Straße 2014  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, einen Antrag auf Einziehung der Flurstücke 207/19 in einer Größe von 1.532 m² und einer Teilfläche aus dem Flurstück 222/28 in einer Größe von ca. 850 m², als Teilabschnitt der Johann-Friedrich-Böttger-Straße, an den Landkreis Vorpommern-Greifswald zu stellen.

 

Die Entwidmung dieses Straßenabschnittes steht unter dem Vorbehalt des Eigentumsübergangs an den Käufer.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Der Hansestadt Anklam liegt ein Kaufantrag des Unternehmens Anklam Extrakt GmbH zum Erwerb eines Straßenabschnittes von der Johann-Friedrich-Böttger-Straße vor (siehe Vorlage FB 1/735/2014). Hintergrund des Kaufinteresses ist die Arrondierung von Grundstücksteilen links und rechts des Kaufgegenstandes, so dass das Unternehmen, seine in Zukunft geplante Erweiterung, auf einem zusammenhängenden Betriebsgelände realisieren kann.

 

Die Johann – Friedrich – Böttger – Straße befindet sich im Gewerbegebiet Süd – Ost. Sie verläuft von der Max – Plank – Straße (ab BMV-Mietservice) bis zur Pasewalker Allee (Opel-Autohaus) und hat zusätzlich noch einen Abzweig zum Lilienthalring ( siehe Anlage1, das Flurstück 207/19 mit einer Größe von 1.532 m² und eine Teilfläche des Flurstückes 222/28 mit einer ca. Größe von 850 m² beide gelegen in der Flur 9). Dieser Abzweig ist Bestandteil der 1. Änderung des Bebauungsplanes 7 – 1992 „Gewerbegebiet Anklam – Teilfläche Süd – Ost“.

 

Straßen, welche Bestandteil eines förmlichen Verfahrens oder auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften, unanfechtbar angeordnet sind, gelten mit der Überlassung für den öffentlichen Verkehr als gewidmet. Gleiches gilt für neu hinzugekommene Straßenteile (siehe § 7 Abs. 4 und 5 des Straßen – und Wegegesetzes M-V). Aus diesem Grunde war die Durchführung eines Widmungsverfahrens für diesen Straßenabschnitt nicht erforderlich.

 

Dieser Straßenabschnitt wird als Zufahrt für Transporte zur  Biogasanlage genutzt.    

 

Die Erschließung des gesamten Gewerbegebietes ist über die zwei vorhandenen Anbindungen im Bereich der Pasewalker Allee gegeben.

 

Mit einem Beschluss der Stadtvertretung ist die Ermächtigungsgrundlage für den Verwaltungsakt der Einziehung durch den Landkreis Vorpommern – Greifswald gegeben. Dieser Straßenabschnitt steht nach Vollzug der Einziehung für eine öffentliche Nutzung nicht mehr zur Verfügung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Einziehung hat keinerlei finanzielle Auswirkungen.


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage FB1/730/2014 (341 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Einziehung Teilstück Böttger Straße 2014 (7338 KB)