Tagesordnung - öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen  

Bezeichnung: öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen
Gremium: Ausschuss für Finanzen
Datum: Mo, 11.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:05 Anlass: Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Verzinsung des Eigenkapitals des in die städtischen Gesellschaften eingebrachten Vermögens  
FB2/112/2012  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung weist in Umsetzung des Beschlusses zur DS FB2/105/2012 (Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Anklam) vom 22.3.2012 die Gesellschafterversammlungen der im vollständigen Eigentum der Stadt befindlichen  Tochtergesellschaften

a)      Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH

b)      Binnenhafen Anklam GmbH, Anklamer

c)      Flugplatz GmbH)

an, umgehend die Gesellschafterverträge mit Wirkung zum 1.1.2012 dahingehend zu ändern, dass hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses folgender Absatz 1 aufgenommen wird:

 

„1.  Von dem ermittelten Jahresüberschuss sind 3  % des gezeichneten Kapitals der Hansestadt Anklam als Eigenkapitalverzinsung auszukehren.“

 

Die Wirtschaftspläne der Gesellschaften sind diesbezüglich gegebenenfalls kurzfristig zu korrigieren.

   
    11.06.2012 - Ausschuss für Finanzen
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung weist in Umsetzung des Beschlusses zur DS FB2/105/2012 (Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Anklam) vom 22.3.2012 die Gesellschafterversammlungen der im vollständigen Eigentum der Stadt befindlichen  Tochtergesellschaften

a)      Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH

b)      Binnenhafen Anklam GmbH, Anklamer

c)      Flugplatz GmbH)

an, umgehend die Gesellschafterverträge mit Wirkung zum 1.1.2012 dahingehend zu ändern, dass hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses folgender Absatz 1 aufgenommen wird:

 

„1.  Von dem ermittelten Jahresüberschuss sind 3  % des gezeichneten Kapitals der Hansestadt Anklam als Eigenkapitalverzinsung auszukehren.“

 

Die Wirtschaftspläne der Gesellschaften sind diesbezüglich gegebenenfalls kurzfristig zu korrigieren.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

   
    21.06.2012 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung weist in Umsetzung des Beschlusses zur DS FB2/105/2012 (Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Anklam) vom 22.3.2012 die Gesellschafterversammlungen der im vollständigen Eigentum der Stadt befindlichen  Tochtergesellschaften

a)      Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH

b)      Binnenhafen Anklam GmbH, Anklamer

c)      Flugplatz GmbH)

an, umgehend die Gesellschafterverträge mit Wirkung zum 1.1.2012 dahingehend zu ändern, dass hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses folgender Absatz 1 aufgenommen wird:

 

„1.  Von dem ermittelten Jahresüberschuss sind 3  % des gezeichneten Kapitals der Hansestadt Anklam als Eigenkapitalverzinsung auszukehren.“

 

Die Wirtschaftspläne der Gesellschaften sind diesbezüglich gegebenenfalls kurzfristig zu korrigieren.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

2

 

Ö 3  
Sonstiges      
N 4     Bestätigung der Niederschrift vom 21.05.2012      
N 5     Sonstiges      
N 6     Schließen der Sitzung