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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Verzinsung des Eigenkapitals des in die städtischen Gesellschaften eingebrachten Vermögens | FB2/112/2012 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung weist in Umsetzung des Beschlusses zur DS FB2/105/2012 (Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Anklam) vom 22.3.2012 die Gesellschafterversammlungen der im vollständigen Eigentum der Stadt befindlichen Tochtergesellschaften a) Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH b) Binnenhafen Anklam GmbH, Anklamer c) Flugplatz GmbH) an, umgehend die Gesellschafterverträge mit Wirkung zum 1.1.2012 dahingehend zu ändern, dass hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses folgender Absatz 1 aufgenommen wird:
„1. Von dem ermittelten Jahresüberschuss sind 3 % des gezeichneten Kapitals der Hansestadt Anklam als Eigenkapitalverzinsung auszukehren.“
Die Wirtschaftspläne der Gesellschaften sind diesbezüglich gegebenenfalls kurzfristig zu korrigieren. |
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11.06.2012 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||
Ö 2 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung weist in Umsetzung des Beschlusses zur DS FB2/105/2012 (Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Anklam) vom 22.3.2012 die Gesellschafterversammlungen der im vollständigen Eigentum der Stadt befindlichen Tochtergesellschaften a) Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH b) Binnenhafen Anklam GmbH, Anklamer c) Flugplatz GmbH) an, umgehend die Gesellschafterverträge mit Wirkung zum 1.1.2012 dahingehend zu ändern, dass hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses folgender Absatz 1 aufgenommen wird:
„1. Von dem ermittelten Jahresüberschuss sind 3 % des gezeichneten Kapitals der Hansestadt Anklam als Eigenkapitalverzinsung auszukehren.“
Die Wirtschaftspläne der Gesellschaften sind diesbezüglich gegebenenfalls kurzfristig zu korrigieren. Abstimmungsergebnis:
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21.06.2012 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung weist in Umsetzung des Beschlusses zur DS FB2/105/2012 (Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Anklam) vom 22.3.2012 die Gesellschafterversammlungen der im vollständigen Eigentum der Stadt befindlichen Tochtergesellschaften a) Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH b) Binnenhafen Anklam GmbH, Anklamer c) Flugplatz GmbH) an, umgehend die Gesellschafterverträge mit Wirkung zum 1.1.2012 dahingehend zu ändern, dass hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses folgender Absatz 1 aufgenommen wird:
„1. Von dem ermittelten Jahresüberschuss sind 3 % des gezeichneten Kapitals der Hansestadt Anklam als Eigenkapitalverzinsung auszukehren.“
Die Wirtschaftspläne der Gesellschaften sind diesbezüglich gegebenenfalls kurzfristig zu korrigieren. Abstimmungsergebnis:
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Ö 3 | Sonstiges | ||||||||||
N 4 | Bestätigung der Niederschrift vom 21.05.2012 | ||||||||||
N 5 | Sonstiges | ||||||||||
N 6 | Schließen der Sitzung | ||||||||||