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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 4 | 2. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2021 | 2021/FB2/141 | |||||||||
Ö 5 | 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 "Siedlung Erich-Mühsam-Straße" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss | 2021/FB1/475 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Stadtvertretung billigt den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 2. Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ sowie dessen Begründung sind gemäß § 13a Abs.2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr.2, Abs. 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“, einschließlich dessen Begründung, zu beteiligen. 4. Die öffentliche Auslegung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ und dessen Begründung ist ortsüblich bekanntzumachen.
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13.04.2021 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung billigt den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 2. Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ sowie dessen Begründung sind gemäß § 13a Abs.2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr.2, Abs. 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“, einschließlich dessen Begründung, zu beteiligen. 4. Die öffentliche Auslegung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ und dessen Begründung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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21.04.2021 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung billigt den Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 2. Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ sowie dessen Begründung sind gemäß § 13a Abs.2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr.2, Abs. 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 und § 4 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“, einschließlich dessen Begründung, zu beteiligen. 4. Die öffentliche Auslegung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 „Siedlung Erich-Mühsam-Straße“ und dessen Begründung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 6 | Aufstellung eines Bebauungsplanes B3-2021 "Industrie- und Gewerbegebiet - am Bargischower Weg" in Verbindung mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes | 2021/FB1/476 | |||||||||
Ö 7 | Naturschutzgebiet "Peenetal von Anklam bis Peenestrom und Haff" Stellungnahme zum geplanten Naturschutzgebiet | 2021/FB1/479 | |||||||||
Ö 8 | Informationen des Fachbereiches | ||||||||||
Ö 9 | Sonstiges | ||||||||||
Ö 10 | Bestätigung der Niederschrift vom 16.02.2021 - öffentlicher Teil | 2020/BSI/040 | |||||||||
N 11 | Bestätigung der Niederschrift vom 16.02.2021 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||
N 12 | Informationen des Fachbereiches | ||||||||||
N 13 | Sonstiges | ||||||||||
N 14 | Schließen der Sitzung | ||||||||||