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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, die Ausweisung des Naturschutzgebietes im Bereich „Polder Schanzenberg“ (Anlage 2) zu widersprechen und die Grenzen des Naturschutzgebietes bis zum bereits bestehenden Grenzverlauf festschreiben zu lassen.
Sachdarstellung:
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt beabsichtigt, die Kernzone des zwischen 1992 und 2009 realisierten Naturschutzgroßprojektes mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung „Peenetal-Peenehaffmoor“ als Naturschutzgebiet auszuweisen.
Ein Großteil der zwischen dem Kummerower See und der Stadt Anklam befindlichen Kernzone des eingangs genannten Projektes wurde bereits in den Jahren 2009 und 2010 durch Verordnung über die Naturschutzgebiete „Peenetal von Salem bis Jarmen“ und „Peenetal von Jarmen bis Anklam“ unter Schutz gestellt.
Vorliegend geht es um den letzten Abschnitt der Peene östlich von Anklam bis zum Haff mit etwa 7.000 Hektar Größe, der die bereits bestehenden Naturschutzgebiete „Unteres Peenetal“ und „Anklamer Stadtbruch“ miteinschließt.
Die Hansestadt Anklam wurde um Abgabe einer Stellungnahme gebeten, Fristende 10.05.2021.
Die Belange der Hansestadt Anklam werden hiervon in erheblichem Umfang betroffen.
Derzeit plant die Zuckerfabrik sich zu einem Bio-Ökonomiestandort auszubauen, um ihren Standort in der Hansestadt zu sichern und auch, um ihre Produktion zu erweitern. Dies wird erheblich erschwert bzw. eingeschränkt durch zusätzliche Auflagen und immense Kosten, die bei der geplanten Ausweisung Naturschutzgebiet, entstehen würden.
Zudem plant die Kläranlage zukünftig die weitere stoffliche Verwertung des Klärschlammes mit neuen bio-ökonomischen Verfahren zu entwickeln, womit eine Ausweitung der Anlage einhergehen wird.
Die geplanten Vorhaben werden einen erheblichen Mehrwert für die Region als „grüne Region“ schaffen und sind in Projekte des Bundes und des Landes M-V eingebunden.
Ein weiterer Punkt ist, dass im Planfeststellungsverfahren „Polder Bargischow“ die Festlegung zur Erhöhung des Deiches getroffen wurde, damit dieser den Anforderungen des Hochwasserschutzes entspricht.
Eine weitere Vernässung der umliegenden Flächen würde dem Verfahren widersprechen.
Somit steht die Ausweisung des Naturschutzgebietes, in vorliegender Form, den wirtschaftlichen und städtebaulichen Entwicklungen der Hansestadt Anklam entgegen.
Weiterhin soll mit der Aufstellung eines Masterplanes für den Bereich Peene städtebauliche und touristische Möglichkeiten sondiert werden. Auch in diesem Zuge sind durch das Naturschutzgebiet erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten.
Außerdem bringt das Naturschutzgebiet erhebliche Einschränkungen/Folgen für die Wohngebiete Gneveziner Damm und Schanzenberg, sowie für die landwirtschaftliche Nutzung.
Eine landwirtschaftliche Nutzung der Flächen kann zukünftig in dieser Form dann nicht mehr betrieben werden.
Als Ersatzmaßnahmen würde die Hansestadt Flächen im Bereich Leopoldshagen anbieten.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1 – Gesamtansicht NSG geplant
Anlage 2 – Ansicht NSG geplant, Bereich Schanzenberg
Anlage 3 – Luftbildansicht
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gesamtansicht NSG geplant (1669 KB) | ||||
2 | Ansicht NSG geplant Bereich Schanzenberg (1194 KB) | ||||
3 | Luftbildansicht (388 KB) |