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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der SVV vom 01.10.2020 | 2020/SVV/044 | |||||||||
Ö 4 | Protokolle der Hauptausschusssitzungen vom 11.09.2020 und 14.10.2020 | ||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde (gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung) | ||||||||||
Ö 6 | Widerspruch gegen den Beschluss der Stadtvertretung vom 02.12.2020 zur Drucksache 2020/CDU/021 | 2020/BM/381 | |||||||||
Ö 7 | 1. Nachtragshaushaltssatzung der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2021 | 2020/FB2/129 | |||||||||
Ö 8 | 1. Änderung des Vertrages über städtebauliche Leistungen zwischen der Hansestadt Anklam und der Cosun Beet Company GmbH & Co.KG (ehemals Suiker Unie GmbH & Co.KG) | 2020/FB1/419 | |||||||||
Ö 9 | Friedhofssatzung mit Gebührenkalkulation | 2020/FB1/422 | |||||||||
Ö 10 | Aufstellung eines Bebauungsplanes B2-2020 "Photovoltaikanlage - Am Lilienthalring" in Verbindung mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes | 2020/FB1/427 | |||||||||
Ö 11 | Hundesteuersatzung der Hansestadt Anklam | 2020/FB2/125 | |||||||||
Ö 12 | Kooperationsvereinbarung zwischen der Vorpommerschen Landesbühne, dem Land M-V und kommunalen Partnern | 2020/FB2/126 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bekennt sich zur Vorpommerschen Landesbühne und befürwortet die anliegende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen, den Städten Anklam, Wolgast und Barth sowie den Gemeinden Heringsdorf und Zinnowitz vom Grundsatz her; sie ermächtigt den Bürgermeister insofern zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.
Die Stadtvertretung nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die sich aus der o.g. Kooperationsvereinbarung ergebende finanzielle Verpflichtung gegenüber der Förderung aus dem bestehenden Vertrag (zwischen der Landesbühne und der Hansestadt Anklam von 2017) um 35.000 EUR p.a. erhöht und damit auf 185.000 EUR zzgl. Dynamisierung um 2,5 % jährlich ab 2022 anwächst und beauftragt die Verwaltung, den Fördervertrag zwischen der Vorpommerschen Landesbühne und der Hansestadt Anklam entsprechend anzupassen.
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07.12.2020 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bekennt sich zur Vorpommerschen Landesbühne und befürwortet die anliegende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen, den Städten Anklam, Wolgast und Barth sowie den Gemeinden Heringsdorf und Zinnowitz vom Grundsatz her; sie ermächtigt den Bürgermeister insofern zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.
Die Stadtvertretung nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die sich aus der o.g. Kooperationsvereinbarung ergebende finanzielle Verpflichtung gegenüber der Förderung aus dem bestehenden Vertrag (zwischen der Landesbühne und der Hansestadt Anklam von 2017) um 35.000 EUR p.a. erhöht und damit auf 185.000 EUR zzgl. Dynamisierung um 2,5 % jährlich ab 2022 anwächst und beauftragt die Verwaltung, den Fördervertrag zwischen der Vorpommerschen Landesbühne und der Hansestadt Anklam entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
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09.12.2020 - Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur | |||||||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bekennt sich zur Vorpommerschen Landesbühne und befürwortet die anliegende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen, den Städten Anklam, Wolgast und Barth sowie den Gemeinden Heringsdorf und Zinnowitz vom Grundsatz her; sie ermächtigt den Bürgermeister insofern zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.
Die Stadtvertretung nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die sich aus der o.g. Kooperationsvereinbarung ergebende finanzielle Verpflichtung gegenüber der Förderung aus dem bestehenden Vertrag (zwischen der Landesbühne und der Hansestadt Anklam von 2017) um 35.000 EUR p.a. erhöht und damit auf 185.000 EUR zzgl. Dynamisierung um 2,5 % jährlich ab 2022 anwächst und beauftragt die Verwaltung, den Fördervertrag zwischen der Vorpommerschen Landesbühne und der Hansestadt Anklam entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
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17.12.2020 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bekennt sich zur Vorpommerschen Landesbühne und befürwortet die anliegende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen, den Städten Anklam, Wolgast und Barth sowie den Gemeinden Heringsdorf und Zinnowitz vom Grundsatz her; sie ermächtigt den Bürgermeister insofern zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.
Die Stadtvertretung nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die sich aus der o.g. Kooperationsvereinbarung ergebende finanzielle Verpflichtung gegenüber der Förderung aus dem bestehenden Vertrag (zwischen der Landesbühne und der Hansestadt Anklam von 2017) um 35.000 EUR p.a. erhöht und damit auf 185.000 EUR zzgl. Dynamisierung um 2,5 % jährlich ab 2022 anwächst und beauftragt die Verwaltung, den Fördervertrag zwischen der Vorpommerschen Landesbühne und der Hansestadt Anklam entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 13 | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters - APL zur Finanzierung der Maßnahme Beschaffung eines Kommandowagens zur Mehrzwecknutzung für die Freiwillige Feuerwehr Anklam | 2020/FB3/037-001 | |||||||||
Ö 14 | Informationen des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 15 | Sonstiges | ||||||||||
Ö 16 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.10.2020 - öffentlicher Teil | 2020/SVV/044 | |||||||||
N 17 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.10.2020 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||
N 18 | Herstellung Ausgleichspflanzung E4 für das Industriegebiet Am Lilienthalring | ||||||||||
N 19 | Sonstiges | ||||||||||
N 20 | Schließen der Tagung | ||||||||||