Drucksache - 2020/FB1/427  

Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes B2-2020 "Photovoltaikanlage - Am Lilienthalring" in Verbindung mit der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
08.12.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
17.12.2020 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2020-12-07 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens  
Übersichtsplan Geltungsbereich  

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines

 Bebauungsplanes 2-2020 „Photovoltaikanlage – Am Lilienthalring“.

2. Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorzunehmen.

3. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

4. Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten.

5. Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen. 

 

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Sachdarstellung:

 

Der Hansestadt Anklam liegt ein Antrag zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage vor.

Das Plangebiet erstreckt sich nordöstlich des Gewerbegebietes Süd-Ost, zwischen den Bahnanlagen und dem Lilienthalring.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan vom 20.07.2005 weist die Flächen entsprechend § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB als Flächen für die Landwirtschaft aus.

 

Um das beantragte Verfahren zu realisieren sind Baurechte zu schaffen.

Die Schaffung der Baurechte kann nur über ein entsprechendes Bauleitplanverfahren erfolgen.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes können gleichzeitig im Parallelverfahren erfolgen.

 

Zur Durchführung des Verfahrens wird die Hansestadt Anklam einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller schließen.

Der Vorlage werden der Antrag zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und ein Übersichtsplan des Antragstellers beigefügt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 keine

 

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Anlagen:

 

Antrag zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens vom 04.12.2020

Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 2020-12-07 Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (132 KB)      
Anlage 1 2 Übersichtsplan Geltungsbereich (1197 KB)