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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Vorstellung des Brandschutzkonzeptes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Wechsel in Raum 11 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Sammelbeschluss zur Annahme von Spenden aus dem Jahr 2014 (im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses) | 2018/BM/204 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Brandschutzbedarfsplan der Hansestadt Anklam | 2018/FB3/027 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Veräußerung des Anklamer Stadtbruchs und Schadefähre an die NABU - Stiftung "Nationales Naturerbe". | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
13.08.2018 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Größe von 1.253,78 ha zum Preis von 2.923.814,96 EUR an die NABU …. zu ver- kaufen.“
Abstimmungsergebnis zu Pkt.1:
2. Die Stadtvertretung beschließt…..(s. Beschlussvorschlag) Insel Schadefähre, gelegen in der Gemarkung Fähre, Flur 1, Flurstück 5/2 mit einer Größe von 162.536 m² zum Preis von 81.268,00 EUR an die NABU….zu verkaufen.“
Abstimmungsergebnis zu Pkt.2:
3. Die Stadtvertretung beschließt……(s .Beschlussvorschlag) befindliche Teilfläche des Anklamer Stadtbruchs, gelegen in der Gemarkung Bugewitz, Flur 7 mit einer Größe von 90,56 ha zum Preis von 529.559,80 EUR an die NABU……. zu verkau- fen.
Abstimmungsergebnis zu Pkt.3:
4. Die Stadtvertretung beschließt die Verwendung sämtlicher Verkaufserlöse für inves- tive Maßnahmen der Hansestadt Anklam.
Abstimmungsergebnis zu Pkt.4:
Beschlussvorschlag:
1.)Die Stadtvertretung beschließt eine sich im Eigentum der Hansestadt Anklam befindliche Teilfläche des Anklamer Stadtbruchs, gelegen in der Gemarkung Bugewitz, Flur 5 und 6 mit einer Größe von 1.253,78 ha zum Preis von 2.923.814,96 EUR sowie die Insel Schadefähre, gelegen in der Gemarkung Fähre, Flur 1, Flurstück 5/2 mit einer Größe von 162.536 m² zum Preis von 81.268,00 EUR an die NABU – Stiftung Nationales Naturerbe mit Sitz in 10117 Berlin, Charitestraße 3, zu verkaufen.
2.)Die Stadtvertretung beschließt eine sich im Eigentum der Hansestadt Anklam befindliche Teilfläche des Anklamer Stadtbruchs, gelegen in der Gemarkung Bugewitz, Flur 7 mit einer Größe von 90,56 ha zum Preis von 529.559,80 EUR an die NABU – Stiftung Nationales Naturerbe mit Sitz in 10117 Berlin, Charitestraße 3, zu verkaufen.
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13.08.2018 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
1.)Die Stadtvertretung beschließt eine sich im Eigentum der Hansestadt Anklam befindliche Teilfläche des Anklamer Stadtbruchs, gelegen in der Gemarkung Bugewitz, Flur 5 und 6 mit einer Größe von 1.253,78 ha zum Preis von 2.923.814,96 EUR sowie die Insel Schadefähre, gelegen in der Gemarkung Fähre, Flur 1, Flurstück 5/2 mit einer Größe von 162.536 m² zum Preis von 81.268,00 EUR an die NABU – Stiftung Nationales Naturerbe mit Sitz in 10117 Berlin, Charitestraße 3, zu verkaufen.
2.)Die Stadtvertretung beschließt eine sich im Eigentum der Hansestadt Anklam befindliche Teilfläche des Anklamer Stadtbruchs, gelegen in der Gemarkung Bugewitz, Flur 7 mit einer Größe von 90,56 ha zum Preis von 529.559,80 EUR an die NABU – Stiftung Nationales Naturerbe mit Sitz in 10117 Berlin, Charitestraße 3, zu verkaufen.
3.)Die Stadtvertretung beschließt, dass die aus dem Verkauf erzielten Einzahlungen nicht zum unterjährigem Haushaltsausgleich sondern ausschließlich für investive Maßnahmen genutzt werden sollen.
Abstimmungsergebnis:
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23.08.2018 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9.2 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
1.)Die Stadtvertretung beschließt eine sich im Eigentum der Hansestadt Anklam befindliche Teilfläche des Anklamer Stadtbruchs, gelegen in der Gemarkung Bugewitz, Flur 5 und 6 mit einer Größe von 1.253,78 ha zum Preis von 2.923.814,96 EUR sowie die Insel Schadefähre, gelegen in der Gemarkung Fähre, Flur 1, Flurstück 5/2 mit einer Größe von 162.536 m² zum Preis von 81.268,00 EUR an die NABU – Stiftung Nationales Naturerbe mit Sitz in 10117 Berlin, Charitestraße 3, zu verkaufen.
2.)Die Stadtvertretung beschließt eine sich im Eigentum der Hansestadt Anklam befindliche Teilfläche des Anklamer Stadtbruchs, gelegen in der Gemarkung Bugewitz, Flur 7 mit einer Größe von 90,56 ha zum Preis von 529.559,80 EUR an die NABU – Stiftung Nationales Naturerbe mit Sitz in 10117 Berlin, Charitestraße 3, zu verkaufen.
3.)Die Stadtvertretung beschließt, dass die aus dem Verkauf erzielten Einzahlungen nicht zum unterjährigen Haushaltsausgleich sondern ausschließlich für investive Maßnahmen genutzt werden sollen.
Abstimmungsergebnis:
Insgesamt:
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Ö 9 | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters bezüglich der Verlängerung des Arbeitsverhältnisses lfd. Nr. 5 im Stellenplan (Mitarbeiter Bundesförderprogramm "Demokratie Leben") | 2018/BM/205 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Sonstiges | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Bestätigung der Niederschrift vom 09.07.2018 - öffentlicher Teil | 2018/ASF/047 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 12 | Bestätigung der Niederschrift vom 09.07.2018 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 13 | Verkauf der Grundstücke an der Nikolaikirchstraße/Brüderstraße | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 14 | Sonstiges | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15 | Schließen der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||