Drucksache - 2018/BM/204  

Betreff: Sammelbeschluss zur Annahme von Spenden aus dem Jahr 2013 (im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses)
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Beu, Ina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
13.08.2018 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.08.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Auflistung Spenden 2014 750 Jahre Anklam  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Annahme der in der Anlage aufgelisteten Spenden nachträglich für das Haushaltsjahr 2014.  

 

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Sachdarstellung:

 

Gemäß § 44 Absatz 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Die Annahme der Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendugen erfolgt laut § 5 Absatz 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam durch den Bürgermeister (bis 99,99 €), den Hausptausschuss (100 – 999,99 €) und die Stadtvertretung (ab 1.000 €).

Im Jahr 2014 erfolgte die Annahme der Spenden noch nicht zu 100% entsprechend der vorgenannten Regelungen, so dass im Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschluss 2013 das Rechnungsprüfungsamt Wolgast die Stadt dazu aufgefordert hat, die noch ausstehenden Spendenannahmen, unabhängig von der Wertgrenze, per Sammelbeschluss nachzuholen.

 

Dem wird hiermit, auch für den Jahresabschluss 2014, Rechnung getragen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 keine

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Anlagen:

 

Aufstellung eingegangener Spenden 2014 „750 Jahre Anklam“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auflistung Spenden 2014 750 Jahre Anklam (127 KB)