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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Annahme der in der Anlage aufgelisteten Spenden nachträglich für das Haushaltsjahr 2014.
Sachdarstellung:
Gemäß § 44 Absatz 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Die Annahme der Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendugen erfolgt laut § 5 Absatz 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam durch den Bürgermeister (bis 99,99 €), den Hausptausschuss (100 – 999,99 €) und die Stadtvertretung (ab 1.000 €).
Im Jahr 2014 erfolgte die Annahme der Spenden noch nicht zu 100% entsprechend der vorgenannten Regelungen, so dass im Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschluss 2013 das Rechnungsprüfungsamt Wolgast die Stadt dazu aufgefordert hat, die noch ausstehenden Spendenannahmen, unabhängig von der Wertgrenze, per Sammelbeschluss nachzuholen.
Dem wird hiermit, auch für den Jahresabschluss 2014, Rechnung getragen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Aufstellung eingegangener Spenden 2014 „750 Jahre Anklam“
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Auflistung Spenden 2014 750 Jahre Anklam (127 KB) |